TVöD Gehaltsrechner

Tarifrunde 2025 - 2027:  

Der Tarifabschluss für den TVöD VKA hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2027.

Im Bereich der Entgelte ist vorgesehen, dass zum 1. Januar 2025 keine Entgelterhöhung erfolgt; für die ersten drei Monate der Laufzeit gilt somit eine sogenannte Nullrunde. Zum 1. April 2025 werden die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent erhöht, wobei die Erhöhung mindestens 110 Euro beträgt. Die dynamisierten Zulagen steigen in diesem Zusammenhang um 3,11 Prozent. Eine weitere Entgelterhöhung um 2,8 Prozent ist zum 1. Mai 2026 vorgesehen.

Ab dem Jahr 2026 wird die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für Beschäftigte der Kommunen (VKA), mit Ausnahme der Bereiche BT-K und BT-B, einheitlich auf 85 Prozent des Tabellenentgelts in allen Entgeltgruppen festgelegt. Für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-K und BT-B) gelten differenzierte Regelungen: In den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 erhöht sich die Jahressonderzahlung von bislang 84,51 Prozent auf 90 Prozent, während sie in den Entgeltgruppen E 9a bis E 15 von 70,28 Prozent beziehungsweise 51,78 Prozent auf 85 Prozent angehoben wird.

Im Bereich der Arbeitszeit besteht ab dem Jahr 2026 die Möglichkeit, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Wochenstunden zu erhöhen, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Diese Regelung beruht auf dem Prinzip der sogenannten doppelten Freiwilligkeit. In diesem Fall erhöht sich das Entgelt entsprechend der erhöhten Arbeitszeit zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Der Zuschlag beträgt für die Entgeltgruppen E 1 bis E 9b 25 Prozent und für die Entgeltgruppen E 9c bis E 15 10 Prozent.

TVöD VKA
Städte und Gemeinden

Entgelttabelle für den kommunalen öffentlichen Dienst

Zur Entgelttabelle »Zum Rechner

TVöD Bund
Bundesverwaltung

Entgelttabelle für Beschäftigte des Bundes

Zur Entgelttabelle »Zum Rechner

TVöD SuE
Sozial- und Erziehungsdienst

Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst

Zur Entgelttabelle »Zum Rechner

TVöD Pflege
Pflegedienst

Entgelttabelle für den Pflegedienst

Zur Entgelttabelle »Zum Rechner

TVöD S
Sparkassen

Für Sparkassen-Beschäftigte

Zur Entgelttabelle »Zum Rechner

TVöD E
Entsorgung

Für Mitarbeitende im Bereich Entsorgung

Zur Entgelttabelle »Zum Rechner

Wichtige Eckpunkte im TVöD 2026

Neben den Entgeltverhandlungen sind weitere tarifliche Regelungsbereiche von Bedeutung, darunter insbesondere Arbeitszeitmodelle, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.

Sonderzahlungen

Jahressonderzahlung (Stand: aktuell gültig):

  • Kommunen (VKA) BT-K und BT-B:
    • E 1 bis E 8: von 84,51% auf 90%
    • E 9a bis E 15: von 70,28% bzw. 51,78% auf 85%
  • Kommunen (VKA) außer BT-K und BT-B: 85% in allen Entgeltgruppen

Hinweis: Im Falle tarifvertraglicher Änderungen können sich die festgelegten Prozentsätze entsprechend anpassen. Aktuelle und verbindliche Informationen sind den jeweiligen offiziellen Veröffentlichungen oder den hier bereitgestellten Hinweisen zu entnehmen.

Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit:

  • Bund: 39 Std
  • VKA West: 39 Std
  • VKA Ost: 40 Std

Für Teilzeitkräfte gilt die entsprechende prozentuale Anpassung an die vereinbarte Wochenarbeitszeit.

TVöD Tarifrechner: So wird das Teilzeitgehalt berechnet

Video auf YouTube ansehen https://youtu.be/g53VPBpWcNE

Zuschläge

Der Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Diese Zeitzuschläge werden auch bei Teilzeitbeschäftigten stundenweise gewährt und betragen:

  • Überstunden
    • In den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 30 %
    • In den Entgeltgruppen 9c bis 15: 15 %
  • Nachtarbeit: 20 %
  • Sonntagsarbeit: 25 %
  • Feiertagsarbeit:
    • Ohne Freizeitausgleich: 135 %
    • Mit Freizeitausgleich: 35 %
  • Arbeit am 24. Dezember und 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr: 35 %
  • Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit erfolgt: 20 %

Die Höhe der Zuschläge kann in Abhängigkeit von der jeweiligen Entgeltgruppe sowie der konkreten Dienst- und Einsatzzeiten variieren. Für verbindliche Auskünfte zu den individuellen Beträgen wird eine Rücksprache mit der zuständigen Personalstelle empfohlen.

Häufig gestellte Fragen zum TVöD

  • Wer ist vom TVöD betroffen?Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) findet Anwendung auf Beschäftigte des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeber (VKA). Hierzu zählen unter anderem Bundesbehörden, Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen sowie ausgewählte soziale Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
  • Wie funktioniert der Stufenaufstieg im TVöD?Der Stufenaufstieg innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgt auf Grundlage der nachgewiesenen Erfahrungszeiten. Üblicherweise erfolgt der Aufstieg wie folgt: nach einem Jahr in Stufe 2, nach drei Jahren in Stufe 3, nach sechs Jahren in Stufe 4, nach zehn Jahren in Stufe 5 und nach fünfzehn Jahren in Stufe 6. Unter bestimmten Voraussetzungen können dabei auch Zeiten aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigt werden.
  • Wie wird mein Nettogehalt berechnet?Unser Gehaltsrechner orientiert sich an den Bruttoentgelten der jeweils aktuellen TVöD-Tabellen und berücksichtigt die relevanten Steuerklassen, Sozialversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Zuschläge. Die ermittelten Werte dienen als Orientierung und können je nach individueller Situation (z. B. unter Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen) abweichen.
  • Wo finde ich offizielle Informationen?Offizielle Informationen zu Tarifregelungen und Tarifabschlüssen sind beispielsweise auf den Internetseiten der Gewerkschaften (verdi.de, dbb.de) sowie beim Bundesministerium des Innern verfügbar. Unsere Berechnungen basieren auf diesen offiziellen Quellen, werden jedoch ohne Gewähr bereitgestellt.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.