TVöD Bund Gehaltsrechner 2026
Berechnen Sie mit dem TVöD Bund Gehaltsrechner 2026 das Bruttoentgelt für Beschäftigte des Bundes im öffentlichen Dienst. Ab Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 %, wodurch sich das Einkommen entsprechend erhöht.
- Aktuelle Entgelttabellen 2026
- Alle Steuern und Sozialabgaben bereits enthalten
- Mit Berechnung von Kirchensteuer und VBL
- Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung und Zulagen
TVöD Bund Entgelttabelle 2026
Archiv
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TVöD Gehaltsrechner 2026
Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD Bund
gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
Hinweis: Zum 1. Mai 2026 tritt eine weitere tarifliche Anpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Tabellenentgelte um 2,8 %.
Häufig gestellte Fragen zum TVöD Bund
- Wie wird das Gehalt nach TVöD Bund berechnet?Das Gehalt im TVöD Bund setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Grundgehalt (Tabellenentgelt) je nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, möglichen Zulagen wie Familien- oder Schichtzulagen, der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie gegebenenfalls leistungsbezogenen Prämien. Die Höhe des Gesamteinkommens hängt entscheidend von der Qualifikation, der ausgeübten Tätigkeit und der einschlägigen Berufserfahrung ab.
- Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD Bund?Die Entgeltgruppen im TVöD Bund reichen von E1 bis E15, wobei E15 die höchste Vergütungsstufe darstellt. Die Eingruppierung erfolgt ausschließlich anhand der Tätigkeitsmerkmale und der erforderlichen Qualifikation: E1–E4: überwiegend einfache Tätigkeiten E5–E8: qualifizierte Tätigkeiten E9–E12: höher qualifizierte Tätigkeiten E13–E15: hochqualifizierte Tätigkeiten, in der Regel mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- Wie funktioniert das Stufensystem im TVöD?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen und basiert auf der nachgewiesenen Berufserfahrung. Die Einstiegsstufe ist Stufe 1, der reguläre Aufstieg erfolgt nach festgelegten Zeitintervallen: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein vorzeitiger Stufenaufstieg bei entsprechend herausragender Leistung erfolgen.
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD Bund?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird ab 2026 wie folgt gewährt: 95 % des Monatsentgelts für die Entgeltgruppen E1–E8, 90 % für E9a–E12 und 75 % für E13–E15. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September; Anspruch besteht, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des betreffenden Jahres besteht.
- Welche Zulagen gibt es im TVöD Bund?Zulagen im TVöD Bund umfassen u. a. den Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder, Schichtzulagen, Zulagen für besondere Erschwernisse, Überstundenzuschläge sowie Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Zulagen sind im Tarifvertrag detailliert geregelt.
- Was ist die VBL und wie hoch sind die Beiträge?Die VBL-Betriebsrente (VBLklassik) stellt die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des Bundes dar. Für Pflichtversicherte ergeben sich durchschnittliche Rentenansprüche von etwa 319 € pro Monat. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge in Höhe von 2 % durch den Arbeitnehmer und 2,25 % durch den Arbeitgeber, bezogen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Die Rentenhöhe wird auf Basis von Versorgungspunkten berechnet, wobei ein Punkt einem monatlichen Rentenwert von 4,00 € entspricht.
- Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Beschäftigte im TVöD Bund haben bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Für Auszubildende beträgt der Anspruch 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei abweichender Wochenarbeitszeit erfolgt eine anteilige Anpassung.
- Wie lange ist die Probezeit im TVöD Bund?Die Probezeit beträgt regelmäßig sechs Monate; während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Anschließend richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gemäß den tariflichen Bestimmungen.
- Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte in Bundesbehörden und Einrichtungen, während der TVöD VKA für Mitarbeiter bei kommunalen Arbeitgebern wie Städten, Landkreisen oder Gemeinden gilt. Beide Tarifverträge sind strukturell ähnlich aufgebaut, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Punkten: Dazu zählen die Eingruppierung, die Höhe und Art von Zulagen, die Jahressonderzahlungen sowie teilweise die Entgelthöhe. Auch die betriebliche Altersversorgung erfolgt über unterschiedliche Systeme: Beim Bund über die VBL, bei kommunalen Arbeitgebern über die ZVK. Darüber hinaus können lokale Besonderheiten, zusätzliche Leistungsbestandteile oder regionale Vereinbarungen die Gesamtvergütung beeinflussen, sodass sich die Nettobelastung je nach Einsatzort unterscheiden kann.
- Wie werden Berufserfahrung und Vordienstzeiten angerechnet?Einschlägige Berufserfahrungen aus früheren Arbeitsverhältnissen können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Tätigkeiten in gleicher oder gleichwertiger Funktion ausgeübt wurden. Erfahrungen bei anderen öffentlichen Arbeitgebern werden in der Regel vollständig anerkannt, während die Anerkennung von Berufserfahrungen bei privaten Arbeitgebern im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers liegt.