TVöD VKA Gehaltsrechner 2026

Mit dem TVöD-VKA Gehaltsrechner 2026 lässt sich das Gehalt von Beschäftigten in kommunalen Einrichtungen sowie bei kommunalen Arbeitgebern effizient und präzise ermitteln. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen Tarifsteigerungen. Ab dem 1. Mai 2026 wird in der Gehaltsberechnung zudem eine tarifliche Erhöhung von 2,8 % berücksichtigt.

  • Aktuelle Entgelttabellen 2026
  • Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
  • Mit Kirchensteuer und ZVK-Berechnung
  • Berücksichtigung von Teilzeit und Zulagen

TVöD VKA Entgelttabelle 2026

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Archiv

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TVöD VKA Gehaltsrechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD VKA

gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027

Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Entgelterhöhung: + 2,8%

Brutto: -
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Wichtige Werte 2026: Arbeitsrecht, Steuern, Sozialversicherung, Altersvorsorge & Familie

Übersicht über alle neuen gesetzlichen Grenzwerte und Beträge die ab 01.01.2026 gelten. Die Farben kennzeichnen die einzelnen Themenbereiche.

Arbeitsrecht Steuern Sozialversicherung Altersvorsorge Familie → Die Farben kennzeichnen die einzelnen Themenbereiche.

Bereich Neuer Wert ab 2026 Hinweis
💼 Mindestlohn 13,90 € pro Stunde Ab 2027 Anhebung auf 14,60 € geplant.
💼 Minijob 603 € monatlich
7.236 € jährlich
Automatisch an den Mindestlohn gekoppelt.
💼 Midijob 603,01 € bis 2.000 € monatlich Reduzierte Sozialabgaben bleiben erhalten.
🛡️ BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € monatlich Höhere Beitragsbemessungsgrenze.
🛡️ BBG Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € monatlich Neue Obergrenze.
🛡️ Versicherungspflichtgrenze 6.450 € monatlich Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung.
🛡️ Krankenversicherung 14,6 % + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag Zusatzbeitrag abhängig von der Krankenkasse.
🛡️ Pflegeversicherung 3,6 %
Kinderlose: 4,2 %
Zuschlag bleibt bestehen.
🛡️ Rentenversicherung 18,6 % Unverändert.
🛡️ Arbeitslosenversicherung 2,6 % Unverändert.
🛡️ Insolvenzgeldumlage 0,15 % Unverändert.
🛡️ Gesamtbelastung Sozialabgaben Bis zu 43,2 % Für kinderlose Beschäftigte.
💶 Grundfreibetrag 12.348 € 24.696 € bei Zusammenveranlagung.
💶 Entfernungspauschale 38 Cent ab dem 1. Kilometer Noch nicht endgültig beschlossen.
💶 Vorsorgepauschale Neuberechnung Tatsächliche Beiträge werden berücksichtigt.
💶 Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28 entfällt Ab Steuerjahr 2026.
👨‍👩‍👧 Kindergeld 259 € monatlich je Kind Ab Januar 2026.
👨‍👩‍👧 Kinderfreibetrag 6.828 € Gesamtfreibetrag: 9.756 €.
🏦 Betriebliche Altersversorgung 676 € steuerfrei monatlich § 3 Nr. 63 EStG.
🏦 Sozialversicherungsfrei 338 € monatlich Neue Höchstgrenze.
🏦 Arbeitgeberzuschuss 15 % Bleibt bestehen.
🏦 BRSG II Ab Juli 2026 Neue Regelungen zur Betriebsrente.
🏦 Aktivrente 2.000 € steuerfrei monatlich Für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
📊 EU-Entgelttransparenz Umsetzung bis 07.06.2026 Neue Informationspflichten für Unternehmen.

 

Wichtige Kennzahlen 2026

Bereich Neuer Wert
Mindestlohn 13,90 €
Minijob 603 €
Midijob 603,01 € bis 2.000 €
Grundfreibetrag 12.348 €
Kindergeld 259 €
BBG Rentenversicherung 8.450 €
BBG Krankenversicherung 5.812,50 €
Versicherungspflichtgrenze 6.450 €
Aktivrente 2.000 € steuerfrei

 

VKA 2026: Stundenlohn bei 39-Stunden-Woche

Die Tabelle zeigt die VKA Stundenlöhne 2026 für alle Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen bei einer 39 Stunden Woche. Zusätzlich zum Bruttostundenlohn ist der inflationsbereinigte Reallohn auf Basis einer Inflationsrate von 2,2 Prozent aufgeführt. Grundlage der Berechnung sind 169 Arbeitsstunden pro Monat.

39 Std/Woche = 169,00 Std/Monat Inflation: 2,2 %

Entgeltgruppe €/Std Real €/Std Real €/Std Real €/Std Real €/Std Real €/Std Real
  Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E15Ü - - 42,31 € 41,38 € 46,75 € 45,72 € 50,96 € 49,84 € 53,77 € 52,59 € 54,42 € 53,22 €
E15 34,49 € 33,73 € 36,74 € 35,93 € 39,26 € 38,40 € 42,69 € 41,75 € 46,22 € 45,20 € 48,55 € 47,48 €
E14 31,35 € 30,66 € 33,39 € 32,66 € 36,06 € 35,27 € 39,02 € 38,16 € 42,32 € 41,39 € 44,69 € 43,71 €
E13 29,00 € 28,36 € 31,24 € 30,55 € 33,79 € 33,05 € 36,55 € 35,75 € 39,81 € 38,93 € 41,58 € 40,67 €
E12 26,13 € 25,56 € 28,70 € 28,07 € 31,71 € 31,01 € 35,05 € 34,28 € 38,97 € 38,11 € 40,83 € 39,93 €
E11 25,27 € 24,71 € 27,63 € 27,02 € 29,86 € 29,20 € 32,27 € 31,56 € 35,58 € 34,80 € 37,44 € 36,62 €
E10 24,41 € 23,87 € 26,26 € 25,68 € 28,37 € 27,75 € 30,66 € 29,99 € 33,21 € 32,48 € 34,04 € 33,29 €
E9c 23,73 € 23,21 € 25,39 € 24,83 € 27,19 € 26,59 € 29,13 € 28,49 € 31,21 € 30,52 € 32,71 € 31,99 €
E9b 22,37 € 21,88 € 23,90 € 23,37 € 24,87 € 24,32 € 27,76 € 27,15 € 29,46 € 28,81 € 31,44 € 30,75 €
E9a 21,65 € 21,17 € 22,95 € 22,44 € 24,25 € 23,72 € 27,14 € 26,54 € 27,80 € 27,19 € 29,47 € 28,82 €
E8 20,63 € 20,18 € 21,88 € 21,40 € 22,74 € 22,24 € 23,62 € 23,10 € 24,58 € 24,04 € 25,04 € 24,49 €
E7 19,50 € 19,07 € 20,93 € 20,47 € 21,79 € 21,31 € 22,65 € 22,15 € 23,49 € 22,97 € 23,94 € 23,41 €
E6 19,17 € 18,75 € 20,36 € 19,91 € 21,18 € 20,71 € 22,00 € 21,52 € 22,81 € 22,31 € 23,23 € 22,72 €
E5 18,49 € 18,08 € 19,63 € 19,20 € 20,41 € 19,96 € 21,23 € 20,76 € 21,99 € 21,51 € 22,39 € 21,90 €
E4 17,72 € 17,33 € 18,88 € 18,46 € 19,85 € 19,41 € 20,46 € 20,01 € 21,07 € 20,61 € 21,42 € 20,95 €
E3 17,47 € 17,09 € 18,72 € 18,31 € 19,03 € 18,61 € 19,72 € 19,29 € 20,24 € 19,80 € 20,72 € 20,26 €
E2Ü 16,49 € 16,13 € 17,92 € 17,53 € 18,44 € 18,03 € 19,14 € 18,72 € 19,61 € 19,18 € 20,32 € 19,87 €
E2 16,37 € 16,01 € 17,61 € 17,22 € 17,91 € 17,52 € 18,35 € 17,95 € 19,31 € 18,89 € 20,32 € 19,87 €
E1 - - 15,00 € 14,67 € 15,20 € 14,87 € 15,45 € 15,11 € 15,69 € 15,34 € 16,30 €  

Legende und Berechnungsgrundlage

Berechnung des Stundenlohns:
Der dargestellte Stundenlohn basiert auf dem monatlichen Tabellenentgelt des VKA 2026 für Kommunen.

Monatsentgelt ÷ 169,00 Stunden = Brutto-Stundenlohn

Grundlage Arbeitszeit:
Die Berechnung erfolgt bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche.

39 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 169,00 Stunden

Was bedeutet "Real":
Die Spalte "Real" zeigt den inflationsbereinigten Stundenlohn. Berechnet mit einer angenommenen Inflation von 2,2 % für 2026.

Bruttostundenlohn - 2,2 % = Reallohn

Entgeltgruppen:
Die Tabelle enthält die Stundenlöhne der VKA-Entgeltgruppen E1 bis E15Ü mit den jeweiligen Erfahrungsstufen 1 bis 6.

Hinweis:
Die Werte stellen Brutto-Stundenlöhne dar. Nicht enthalten sind Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung oder sonstige tarifliche Zusatzleistungen. Für Beamte und Auszubildende gelten gesonderte Regelungen.

Häufig gestellte Fragen zum TVöD VKA

  • Wie wird das Gehalt nach TVöD VKA berechnet?Das Einkommen im TVöD VKA setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Grundlage bildet das Tabellenentgelt, das sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe richtet. Ergänzt wird dieses durch Zulagen, die Jahressonderzahlung sowie gegebenenfalls leistungsbezogene Prämien. Die Höhe der einzelnen Bestandteile orientiert sich an der Qualifikation, der konkreten Tätigkeit sowie der Berufserfahrung im kommunalen Dienst.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD VKA?Der TVöD VKA gliedert sich in die Entgeltgruppen E1 bis E15Ü. Die Eingruppierung erfolgt anhand der kommunalen Tätigkeitsmerkmale und der erforderlichen Qualifikation: E1 bis E4: einfache Tätigkeiten E5 bis E8: qualifizierte Tätigkeiten E9 bis E12: höher qualifizierte Aufgaben E13 bis E15Ü: hochqualifizierte Positionen, in der Regel mit abgeschlossenem Hochschulstudium.
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TVöD VKA?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen, die sich nach der einschlägigen Berufserfahrung richten. Der Einstieg erfolgt in Stufe 1, der reguläre Aufstieg nach festen Zeiträumen: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein vorzeitiger Aufstieg möglich.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD VKA?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde bis 2025 gemäß der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet. Ab 2026 wird für alle Entgeltgruppen ein einheitlicher Satz von 85 % gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Anspruch besteht nur, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht.
  • Welche Zulagen gibt es im TVöD VKA?Darüber hinaus existieren diverse Zulagen, die das Grundgehalt ergänzen können, darunter: der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder, Schichtzulagen, Zuschläge für besondere Erschwernisse sowie Überstundenzuschläge.
  • Was ist die ZVK und wie hoch sind die Beiträge?Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) stellt die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst bereit. Die Pflichtversicherung umfasst einen Beitragssatz von 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Beitragsaufteilung erfolgt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitgeberanteil beträgt 5,4 %, häufig in Form einer pauschal versteuerten Umlage, während der Arbeitnehmeranteil 0,4 % beträgt. Seit dem Jahr 2008 sind Umlagen bis zu einem monatlichen Betrag von 226,50 € steuerfrei, wodurch steuerliche Entlastungen für die Beschäftigten geschaffen werden. Die Berechnung der ZVK-Rente erfolgt auf Basis von Versorgungspunkten, die jährlich entsprechend dem individuellen Entgelt gutgeschrieben werden. Der Arbeitgeberanteil wird in der Regel pauschal versteuert, was die Finanzierungsstruktur der Zusatzversorgung zusätzlich regelt.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben im TVöD VKA Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Für Auszubildende beträgt der Urlaubsanspruch 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei abweichender Wochenarbeitszeit erfolgt eine anteilige Berechnung.
  • Wie lange ist die Probezeit im TVöD VKA?Die Probezeit beträgt regulär sechs Monate, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Was ist der Unterschied zwischen TVöD VKA und TVöD Bund?Der TVöD VKA gilt für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern, der TVöD Bund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesbehörden. Unterschiede bestehen insbesondere in den Bereichen Eingruppierung, Zulagen, Jahressonderzahlung und teilweise beim Entgelt. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über unterschiedliche Systeme: ZVK für Kommunen und VBL für den Bund.
  • Wie werden Berufserfahrung und Vordienstzeiten angerechnet?Einschlägige Berufserfahrung aus früheren Tätigkeiten kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, insbesondere, wenn die Aufgaben in gleicher oder gleichwertiger Funktion ausgeübt wurden. Erfahrungen bei anderen kommunalen Arbeitgebern werden in der Regel vollständig anerkannt; die Anerkennung von Berufserfahrung bei privaten Arbeitgebern liegt im Ermessen des jeweiligen kommunalen Arbeitgebers.
  • Für wen gilt die VKA Tabelle 2026?Die VKA Tabelle gilt für Beschäftigte bei Kommunen und kommunalen Arbeitgebern. Also Städte, Landkreise, Gemeinden, Sparkassen, Kliniken in kommunaler Trägerschaft. Für Bundes- und Landesbedienstete gilt weiterhin TVöD Bund bzw. TV-L und TV-H.
  • Warum wird mit 169 Stunden pro Monat gerechnet?Bei einer 39-Stunden-Woche ergeben sich: 39 Std × 52 Wochen ÷ 12 Monate = 169,00 Std/Monat. Das ist die gesetzliche Durchschnittsberechnung für Monatslöhne.
  • Was bedeutet die Spalte "Real" in der Tabelle?"Real" ist der inflationsbereinigte Stundenlohn. Wir haben 2,2% Inflation für 2026 abgezogen. Beispiel: 20,00 € Brutto - 2,2% = 19,56 € Real. So siehst du den tatsächlichen Kaufkraft-Zuwachs.
  • Ist der Stundenlohn brutto oder netto?Die Tabelle zeigt Brutto-Stundenlöhne. Steuern, Sozialabgaben, Kirchensteuer und Nettoeffekte sind nicht berücksichtigt.
  • Sind Zulagen und Sonderzahlungen enthalten?Nein. Nicht enthalten sind: Zulagen, Schichtzuschläge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Erschwerniszuschläge. Es geht nur um das reine Tabellenentgelt.
  • Gelten die Werte auch für Auszubildende?Nein. Für Azubis gibt es eine eigene TVAöD-Tabelle mit eigenen Ausbildungsvergütungen.
  • Wo finde ich meinen genauen Monatslohn?Nimm den Stundenlohn × 169 Std. Beispiel E9a Stufe 3: 24,25 € × 169 = 4.098,25 € brutto pro Monat.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.