TVöD-S Sparkasse Gehaltsrechner 2026
Der TVöD-S Gehaltsrechner 2026 berechnet das Gehalt für Beschäftigte der Sparkassen im öffentlichen Dienst. Zusätzlich berücksichtigt er die zum 01.05.2026 vorgesehene Entgelterhöhung um 2,8 %, sodass Sie Ihr voraussichtliches Einkommen realistisch einschätzen können.
- Aktuelle S-Tabellen 2026
- Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
- Mit Leitungszulagen und Sonderzahlungen
- Berücksichtigung von Teilzeit und Schichtzulagen
TVöD-S Entgelttabelle 2026
Archiv
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TVöD-S Gehaltsrechner 2026
Berechnen Sie Ihr Gehalt als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Sparkassenbereich.
gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
Hinweis: Zum 1. Mai 2026 tritt eine weitere tarifliche Anpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Tabellenentgelte um 2,8 %.
Häufig gestellte Fragen zum TVöD‑S der Sparkassen
- Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD-S?Im TVöD-S, also dem Tarifvertrag für die Beschäftigten der Sparkassen, gibt es die Entgeltgruppen E 1 bis E 15. Diese Gruppen bilden die Grundlage für die Eingruppierung und damit für das Grundgehalt. Welche Entgeltgruppe gilt, hängt in erster Linie von den übertragenen Aufgaben, der Verantwortung und der erforderlichen Qualifikation ab – nicht nur von der Stellenbezeichnung. Die Entgeltgruppen E 1 bis E 4 betreffen eher einfache Tätigkeiten mit unterstützendem Charakter. In den Gruppen E 5 bis E 8 finden sich typischerweise klassische Sachbearbeitungsaufgaben oder Servicefunktionen, meist mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Entgeltgruppe 9 ist im TVöD in die Varianten E 9a, E 9b und E 9c unterteilt und umfasst qualifizierte Sachbearbeitung sowie spezialisierte Aufgaben mit höherer Verantwortung. In den Gruppen E 10 bis E 12 bewegen sich anspruchsvolle Fachaufgaben, häufig mit einem Bachelorabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation. Die höchsten Gruppen E 13 bis E 15 sind für besonders verantwortungsvolle oder leitende Tätigkeiten vorgesehen, oft mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss oder langjähriger Berufserfahrung. Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es zusätzlich sechs Erfahrungsstufen, die sich nach der Dauer der einschlägigen Berufserfahrung richten und das konkrete Gehalt weiter beeinflussen.
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD-S?Im TVöD-S erhalten Beschäftigte der Sparkassen statt eines klassischen „Weihnachtsgeldes“ eine sogenannte Sparkassensonderzahlung. Voraussetzung ist, dass am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Höhe dieser Sonderzahlung beträgt bis zu 96 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli, August und September. Maßgeblich ist dabei das regelmäßige Bruttoentgelt einschließlich dauerhaft gezahlter Zulagen. Konkret heißt das: Zunächst wird aus den Bruttogehältern der drei Monate Juli bis September ein Durchschnitt gebildet. Von diesem Durchschnittswert können dann bis zu 96 Prozent als Sonderzahlung ausgezahlt werden. Die 96 Prozent stellen die tarifliche Obergrenze dar; die tatsächliche Höhe kann je nach Regelung bei der jeweiligen Sparkasse leicht variieren. In der Praxis liegt die Zahlung damit fast auf dem Niveau eines vollen Monatsgehalts.
- Welche speziellen Zulagen gibt es im TVöD-S?Im TVöD-S gibt es neben dem Tabellenentgelt verschiedene Zulagen, die je nach Tätigkeit, Funktion und Arbeitszeitmodell gezahlt werden. Welche davon greift, hängt immer von der konkreten Stelle und den übertragenen Aufgaben ab. Typisch sind zunächst Zeitzuschläge. Dazu zählen Zuschläge für Überstunden sowie für Arbeit zu besonderen Zeiten, etwa nachts, an Sonn- und Feiertagen. Die Höhe ist tariflich geregelt und wird prozentual auf das Stundenentgelt berechnet. Daneben gibt es Funktions- und Tätigkeitszulagen. Diese kommen zum Tragen, wenn vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen werden oder eine besondere Funktion ausgeübt wird, die nicht vollständig durch die Eingruppierung abgedeckt ist. Auch eine persönliche Zulage kann entstehen, wenn jemand zeitweise eine höher bewertete Stelle vertritt. Im Sparkassenbereich sind außerdem Sparkassenspezifische Zulagen möglich, etwa bei besonderen Vertriebs- oder Spezialistenfunktionen. Hier spielen interne Regelungen und Dienstvereinbarungen eine Rolle. Solche Zahlungen können leistungs- oder funktionsbezogen ausgestaltet sein. Hinzu kommen in bestimmten Fällen Erschwerniszulagen, etwa wenn außergewöhnliche Belastungen oder besondere Umstände vorliegen. Diese sind im öffentlichen Dienst allgemein geregelt und gelten entsprechend auch im TVöD-S.
- Wie viele Urlaubstage stehen mir im TVöD-S?Im TVöD-S beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch grundsätzlich 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer regulären Fünf Tage Woche. Arbeitstage sind dabei die Tage von Montag bis Freitag. Wer also normal an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage verteilt ist, wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet. Entscheidend ist das Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage zur Fünf-Tage-Woche, damit am Ende die gleiche Anzahl an Urlaubswochen erreicht wird. Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, entsteht der Urlaubsanspruch anteilig pro Beschäftigungsmonat. Ergänzend können in bestimmten Fällen zusätzliche Urlaubstage hinzukommen, etwa bei einer anerkannten Schwerbehinderung.
- Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es im TVöD-S?Im TVöD-S gibt es im Grunde zwei Arten von Aufstieg: den Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe und den Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe. Der erste Weg läuft automatisch über die Erfahrungsstufen. Jede Entgeltgruppe hat sechs Stufen. Mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung steigst du nach festgelegten Zeiträumen in die nächste Stufe auf. Das erhöht dein Gehalt, ohne dass sich deine Eingruppierung ändert. Dieser Aufstieg erfolgt tariflich geregelt und ist an die Beschäftigungsdauer gebunden. Der zweite Weg ist die Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Das passiert, wenn dir dauerhaft anspruchsvollere oder verantwortungsvollere Aufgaben übertragen werden, die tariflich einer höheren Gruppe zugeordnet sind. Typische Beispiele sind der Wechsel von der Sachbearbeitung in eine Spezialistenfunktion, die Übernahme von Führungsverantwortung oder der Wechsel in eine komplexere Fachrolle. Maßgeblich ist immer die tatsächliche Tätigkeit, nicht nur die neue Stellenbezeichnung.