TVöD Pflege Gehaltsrechner 2026
Unser TVöD-Pflege Gehaltsrechner 2026 ermittelt das Einkommen von Beschäftigten im Pflegebereich präzise und transparent. Grundlage sind die Regelungen der P-Tabelle einschließlich der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe. Zusätzlich werden alle relevanten Zuschläge einbezogen, etwa Pflege-, Intensiv, Wechselschicht und Schichtzulagen. Darüber hinaus können individuelle Faktoren wie Teilzeitumfang, Jahressonderzahlung oder tarifliche Erhöhungen berücksichtigt werden, sodass Sie schnell einen realistischen Überblick über Ihr monatliches und jährliches Bruttoeinkommen erhalten.
- Aktuelle P-Tabellen 2026
- Inklusive aller Zulagen und Zuschläge
- Mit Berücksichtigung von Schichtarbeit
- Berechnung von Nacht- und Feiertagszuschlägen
TVöD Pflege Entgelttabelle 2026
Archiv
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TVöD-P Gehaltsrechner 2026
Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD Pflege
gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027
Hinweis: Zum 1. Mai 2026 tritt eine weitere tarifliche Anpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Tabellenentgelte um 2,8 %.
Häufig gestellte Fragen zum TVöD Pflege
- Wie wird das Gehalt in der Pflege nach TVöD berechnet?Das Gesamtgehalt im TVöD Pflege setzt sich zusammen aus: dem Grundgehalt entsprechend der individuellen P-Tabellen-Eingruppierung (P5 bis P16) und der zugehörigen Stufe, Zulagen für Wechselschicht- oder Nachtarbeit, der Pflegezulage, der Jahressonderzahlung sowie weiteren tariflich geregelten Leistungen. Die Eingruppierung erfolgt auf Basis der formalen Qualifikation sowie der konkreten Tätigkeit und des Verantwortungsbereichs im Pflegebereich.
- Welche Entgeltgruppen gibt es in der P-Tabelle?Die P-Tabelle umfasst die Entgeltgruppen P5 bis P16 und ist speziell auf den Pflegebereich zugeschnitten. Sie reicht von Pflegehelferinnen und -helfern in den Gruppen P5 bis P7 über Krankenpflegehelfer/innen mit einjähriger Ausbildung in P7 bis P8 und examinierte Pflegefachkräfte in P8 bis P9 bis hin zu Fachpflegekräften mit Weiterbildung in P10 bis P12 sowie Leitungs- und Führungsfunktionen in P13 bis P16. Welche Eingruppierung im konkreten Fall zutrifft, richtet sich nach Qualifikation, Aufgabenbereich und dem jeweiligen Verantwortungsumfang. Im Vergleich zur regulären TVöD-Tabelle bietet die P-Tabelle in der Regel höhere Einstiegsgehälter, kürzere Stufenlaufzeiten und besondere Zulagen, um den speziellen Anforderungen in der Pflege Rechnung zu tragen und die Attraktivität des Berufs zu stärken.
- Wie funktioniert das Stufensystem in der P-Tabelle?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen, die auf der einschlägigen Berufserfahrung basieren: Stufe 1 bildet die Einstiegsstufe, Stufe 2 wird nach einem Jahr erreicht, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach fünf Jahren, Stufe 5 nach acht Jahren und Stufe 6 nach zehn Jahren. Frühere einschlägige Berufserfahrungen können auf die Stufenlaufzeiten angerechnet werden, und bei herausragender Leistung ist eine beschleunigte Stufenlaufzeit möglich.
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in der Pflege?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) beträgt ab 2026: Für P5–P8: 90 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts Für P9–P16: 85 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August und September. Die Auszahlung erfolgt mit dem Novembergehalt, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
- Welche speziellen Zulagen gibt es in der Pflege?Zulagen im Pflegebereich umfassen unter anderem: Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage, Psychiatriezulage, Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht-, Samstag-, Sonntag- und Feiertagsarbeit. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind jeweils tariflich geregelt und orientieren sich an Tätigkeit und Verantwortungsgrad.
- Wie viele Urlaubstage stehen Pflegekräften zu?Beschäftigte im Pflegebereich haben bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Zusätzlich bestehen bei Wechselschichtarbeit bis zu sieben Tage Zusatzurlaub pro Jahr, abhängig von der Anzahl der Schichten; Nachtarbeit kann ebenfalls zu weiterem Zusatzurlaub führen. Abweichende Arbeitszeitmodelle werden anteilig berücksichtigt.
- Welche Arbeitszeit gilt in der Pflege?Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in Westdeutschland und 40 Stunden in Ostdeutschland. Die Tätigkeit erfolgt überwiegend im Schicht- oder Wechselschichtdienst, wobei Bereitschaftsdienste gesondert vergütet werden. Die Anrechnung der Arbeitszeit erfolgt anteilig in Abhängigkeit von der Belastung (zwischen 60 % und 100 %).
- Wie erfolgt die Eingruppierung in der Pflege?Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der Tätigkeitsmerkmale der P-Tabelle. Maßgeblich sind die formale Qualifikation und die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Beispiele: Examinierte Pflegefachkräfte beginnen in P8; bei entsprechender Fachweiterbildung (z. B. Intensivpflege) erfolgt eine Höhergruppierung in P9/P10. Stationsleitungen werden je nach Größe der Einrichtung in P12–P14 eingestuft.
- Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es in der Pflege?Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich durch fachliche Weiterqualifikationen (z. B. Intensiv-, OP- oder Anästhesiepflege), die Übernahme von Leitungsfunktionen (Stationsleitung, Pflegedienstleitung) oder akademische Qualifikationen (Pflegemanagement, Pflegepädagogik). Jede Qualifizierung kann zu einer höheren Eingruppierung führen, ebenso wie die Anerkennung besonderer Aufgaben.