TVöD Pflege Gehaltsrechner 2026

Unser TVöD-Pflege Gehaltsrechner 2026 ermittelt das Einkommen von Beschäftigten im Pflegebereich präzise und transparent. Grundlage sind die Regelungen der P-Tabelle einschließlich der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe. Zusätzlich werden alle relevanten Zuschläge einbezogen, etwa Pflege-, Intensiv, Wechselschicht und Schichtzulagen. Darüber hinaus können individuelle Faktoren wie Teilzeitumfang, Jahressonderzahlung oder tarifliche Erhöhungen berücksichtigt werden, sodass Sie schnell einen realistischen Überblick über Ihr monatliches und jährliches Bruttoeinkommen erhalten.

  • Aktuelle P-Tabellen 2026
  • Inklusive aller Zulagen und Zuschläge
  • Mit Berücksichtigung von Schichtarbeit
  • Berechnung von Nacht- und Feiertagszuschlägen

TVöD Pflege Entgelttabelle 2026

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Archiv

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TVöD-P Gehaltsrechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD Pflege

gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027

Hinweis: Zum 1. Mai 2026 tritt eine weitere tarifliche Anpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich die Tabellenentgelte um 2,8 %.

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Häufig gestellte Fragen zum TVöD Pflege

  • Wie wird das Gehalt in der Pflege nach TVöD berechnet?Das Gesamtgehalt im TVöD Pflege setzt sich zusammen aus: dem Grundgehalt entsprechend der individuellen P-Tabellen-Eingruppierung (P5 bis P16) und der zugehörigen Stufe, Zulagen für Wechselschicht- oder Nachtarbeit, der Pflegezulage, der Jahressonderzahlung sowie weiteren tariflich geregelten Leistungen. Die Eingruppierung erfolgt auf Basis der formalen Qualifikation sowie der konkreten Tätigkeit und des Verantwortungsbereichs im Pflegebereich.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es in der P-Tabelle?Die P-Tabelle umfasst die Entgeltgruppen P5 bis P16 und ist speziell auf den Pflegebereich zugeschnitten. Sie reicht von Pflegehelferinnen und -helfern in den Gruppen P5 bis P7 über Krankenpflegehelfer/innen mit einjähriger Ausbildung in P7 bis P8 und examinierte Pflegefachkräfte in P8 bis P9 bis hin zu Fachpflegekräften mit Weiterbildung in P10 bis P12 sowie Leitungs- und Führungsfunktionen in P13 bis P16. Welche Eingruppierung im konkreten Fall zutrifft, richtet sich nach Qualifikation, Aufgabenbereich und dem jeweiligen Verantwortungsumfang. Im Vergleich zur regulären TVöD-Tabelle bietet die P-Tabelle in der Regel höhere Einstiegsgehälter, kürzere Stufenlaufzeiten und besondere Zulagen, um den speziellen Anforderungen in der Pflege Rechnung zu tragen und die Attraktivität des Berufs zu stärken.
  • Wie funktioniert das Stufensystem in der P-Tabelle?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen, die auf der einschlägigen Berufserfahrung basieren: Stufe 1 bildet die Einstiegsstufe, Stufe 2 wird nach einem Jahr erreicht, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach fünf Jahren, Stufe 5 nach acht Jahren und Stufe 6 nach zehn Jahren. Frühere einschlägige Berufserfahrungen können auf die Stufenlaufzeiten angerechnet werden, und bei herausragender Leistung ist eine beschleunigte Stufenlaufzeit möglich.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in der Pflege?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) beträgt ab 2026: Für P5–P8: 90 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts Für P9–P16: 85 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August und September. Die Auszahlung erfolgt mit dem Novembergehalt, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
  • Welche speziellen Zulagen gibt es in der Pflege?Zulagen im Pflegebereich umfassen unter anderem: Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage, Psychiatriezulage, Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht-, Samstag-, Sonntag- und Feiertagsarbeit. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind jeweils tariflich geregelt und orientieren sich an Tätigkeit und Verantwortungsgrad.
  • Wie viele Urlaubstage stehen Pflegekräften zu?Beschäftigte im Pflegebereich haben bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Zusätzlich bestehen bei Wechselschichtarbeit bis zu sieben Tage Zusatzurlaub pro Jahr, abhängig von der Anzahl der Schichten; Nachtarbeit kann ebenfalls zu weiterem Zusatzurlaub führen. Abweichende Arbeitszeitmodelle werden anteilig berücksichtigt.
  • Welche Arbeitszeit gilt in der Pflege?Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in Westdeutschland und 40 Stunden in Ostdeutschland. Die Tätigkeit erfolgt überwiegend im Schicht- oder Wechselschichtdienst, wobei Bereitschaftsdienste gesondert vergütet werden. Die Anrechnung der Arbeitszeit erfolgt anteilig in Abhängigkeit von der Belastung (zwischen 60 % und 100 %).
  • Wie erfolgt die Eingruppierung in der Pflege?Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der Tätigkeitsmerkmale der P-Tabelle. Maßgeblich sind die formale Qualifikation und die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Beispiele: Examinierte Pflegefachkräfte beginnen in P8; bei entsprechender Fachweiterbildung (z. B. Intensivpflege) erfolgt eine Höhergruppierung in P9/P10. Stationsleitungen werden je nach Größe der Einrichtung in P12–P14 eingestuft.
  • Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es in der Pflege?Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich durch fachliche Weiterqualifikationen (z. B. Intensiv-, OP- oder Anästhesiepflege), die Übernahme von Leitungsfunktionen (Stationsleitung, Pflegedienstleitung) oder akademische Qualifikationen (Pflegemanagement, Pflegepädagogik). Jede Qualifizierung kann zu einer höheren Eingruppierung führen, ebenso wie die Anerkennung besonderer Aufgaben.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

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