TV-L Gehaltsrechner 2026

Neue Tarifeinigung für die Länder: Der am 14.02.2026 erzielte Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder sieht eine lineare Entgeltsteigerung von insgesamt 5,8 Prozent sowie weitere strukturelle Verbesserungen vor.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent
ab 1. April 2026: +2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro
ab 1. März 2027: +2,0 Prozent
ab 1. Januar 2028: +1,0 Prozent
Laufzeit: 27 Monate

Höhere Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
Angleichung der Kündigungsschutzregelungen in Ost an das West-Niveau
Ausbildungspaket, unter anderem mit einer Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro

TV-L Länder
Landesbeschäftigte

Entgelttabelle für Beschäftigte der Länder (TV-L)

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TV-L S
Erzieher & Sozialberufe

Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder

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TV-L KR
Krankenpflege

Entgelttabelle für die Krankenpflege (KR)

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TV-H
Land Hessen

Entgelttabelle für Beschäftigte des Landes Hessen (TV-H)

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Was ist neu in der TV-L Entgelttabelle 2026?

Die Entgelttabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für das Jahr 2026 setzt die im aktuellen Tarifabschluss vereinbarten Anpassungen der Vergütungsstruktur um. Kern der Einigung ist eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Die Anpassung erfolgt in mehreren Stufen und führt zu einer nachhaltigen Anhebung der Tabellenwerte über den gesamten Zeitraum hinweg.

Zum 1. April 2026 steigen die Tabellenentgelte zunächst um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Ab dem 1. März 2027 folgt eine weitere lineare Erhöhung um 2,0 Prozent, bevor zum 1. Januar 2028 eine zusätzliche Anhebung um 1,0 Prozent wirksam wird. Durch diese gestufte Umsetzung erhöhen sich die monatlichen Entgeltansprüche sukzessive in allen Entgeltgruppen und Stufen. Auch die tariflichen Zulagen, insbesondere für Schicht- und Wechselschichtarbeit, werden im Zuge des Abschlusses angehoben. Darüber hinaus erfolgt eine Angleichung der Kündigungsschutzregelungen Ost an das West-Niveau sowie eine Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 150 Euro.

Für die individuelle Berechnung der Entgeltentwicklung werden zunehmend digitale Berechnungsmodelle eingesetzt. Diese ermöglichen eine differenzierte Berücksichtigung von Steuermerkmalen, Zulagen, Sonderzahlungen und stufenbezogenen Entwicklungen. Auf dieser Grundlage lassen sich sowohl Brutto- als auch Nettoveränderungen transparent darstellen und die Auswirkungen von Stufenaufstiegen, Höhergruppierungen oder tariflichen Anpassungen nachvollziehbar abbilden.

In der Gesamtschau führt der Tarifabschluss 2026 zu einer spürbaren Weiterentwicklung der Entgelttabelle und stärkt die Einkommensstruktur im Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder über mehrere Jahre hinweg.

Häufig gestellte Fragen zum TV-L

  • Wie wird das Gehalt nach TV-L berechnet?Die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) setzt sich aus mehreren Entgeltbestandteilen zusammen. Grundlage ist das Tabellenentgelt, das sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe sowie der individuellen Stufe richtet. Hinzu kommen je nach Tätigkeit und persönlicher Situation tariflich geregelte Zulagen, beispielsweise für Schicht und Wechselschichtarbeit. Ergänzend umfasst die Gesamtvergütung eine Jahressonderzahlung sowie gegebenenfalls leistungsorientierte Entgeltbestandteile. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2026 wurden die Tabellenwerte neu angepasst. Die Entgelterhöhung erfolgt in mehreren Stufen mit einer Gesamterhöhung von 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Zum 1. April 2026 steigen die Tabellenentgelte zunächst um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Ab dem 1. März 2027 folgt eine weitere lineare Erhöhung um 2,0 Prozent, bevor zum 1. Januar 2028 eine zusätzliche Anhebung um 1,0 Prozent wirksam wird. Zusätzlich werden bestimmte Zulagen, insbesondere für Schicht- und Wechselschichtarbeit, angehoben. Auch die Ausbildungsentgelte erhöhen sich um 150 Euro. Durch diese gestufte Anpassung verändern sich sowohl die monatlichen Tabellenentgelte als auch darauf basierende Zahlungen entsprechend der neuen Tarifstruktur.
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TV-L?Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt eine stufenweise Entgeltentwicklung mit insgesamt sechs Erfahrungsstufen. Der Aufstieg in die jeweils nächste Stufe erfolgt grundsätzlich automatisch nach festgelegten Zeiten innerhalb derselben Entgeltgruppe. Der Wechsel in Stufe 2 erfolgt nach einem Jahr in Stufe 1. Für den Aufstieg in Stufe 3 sind zwei Jahre erforderlich, in Stufe 4 drei Jahre, in Stufe 5 vier Jahre und in Stufe 6 fünf Jahre in der jeweils vorhergehenden Stufe. Mit jeder höheren Stufe steigt das Tabellenentgelt entsprechend an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Stufenaufstieg auch vorzeitig erfolgen, etwa bei dauerhaft überdurchschnittlichen Leistungen. Zudem können einschlägige Berufserfahrungen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen der tariflichen Bestimmungen ganz oder teilweise auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden.
  • Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?Die Jahressonderzahlung gemäß TV-L, umgangssprachlich häufig als Weihnachtsgeld bezeichnet, ist nach Entgeltgruppen gestaffelt ausgestaltet. Für die Entgeltgruppen E1 bis E8 beträgt sie 95 Prozent, für die Entgeltgruppen E9 bis E11 80 Prozent, für die Entgeltgruppen E12 bis E13 50 Prozent sowie für die Entgeltgruppen E14 bis E15 35 Prozent des monatlichen Tabellenentgelts. Die Bemessungsgrundlage bildet das durchschnittlich zustehende Tabellenentgelt der Monate Juli bis September des jeweiligen Kalenderjahres. Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht nur, sofern am 1. Dezember ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis vorliegt.
  • Was ändert sich für Beschäftigte in Teilzeit?Teilzeitbeschäftigte erhalten die tariflichen Entgelterhöhungen in prozentual gleicher Höhe wie Vollzeitbeschäftigte. Entgeltbestandteile wie Zulagen und Sonderzahlungen werden dabei anteilig entsprechend dem individuellen Beschäftigungsumfang bemessen.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

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