TV-H Gehaltsrechner 2026
Mithilfe unseres TV-H-Gehaltsrechners können Sie das Entgelt von Beschäftigten im hessischen Landesdienst präzise und effizient ermitteln. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, insbesondere die aktuelle Tariferhöhung von 3,0 % ab 01.07.2026, die jeweilige Entgeltgruppe und Stufe, Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Ihre Steuerklasse sowie mögliche Zulagen.
Die Berechnungen basieren auf den Entgelttabellen für das Jahr 2026 und berücksichtigen sowohl die Kirchensteuer als auch die VBL-Beiträge. Der Gehaltsrechner eignet sich für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen.
- Aktuelle Entgelttabellen 2026
- Berücksichtigung von Kirchensteuer & VBL
- Passend für Vollzeit und Teilzeit
TV-H Entgelttabelle 2026
Archiv
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TV-H Gehaltsrechner 2026
Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TV-Hessen
Tariftabellen gültig: 01.07.2026 - 30.09.2027
Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. 01.07.2026 - 30.09.2027 + 3,0 %
TV-H 2026 – Übersicht der Steuerabzüge in den Steuerklassen III und V
Die nachfolgende Tabelle zeigt die monatlichen Lohnsteuerabzüge für Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) in den Steuerklassen III und V. Grundlage sind die jeweiligen Tabellenentgelte für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.09.2027 bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Sämtliche Beträge sind in Euro angegeben, auf zwei Nachkommastellen gerundet und dienen der Orientierung.
| Entgeltgruppe | Stufe 1a | Stufe 1b | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SK III | SK V | SK III | SK V | SK III | SK V | SK III | SK V | SK III | SK V | |
| E 16 | 724,66 | 1.765,83 | 779,00 | 1.845,41 | 834,00 | 1.924,91 | 892,83 | 2.008,83 | 1.109,00 | 2.306,91 |
| E 15Ü | 955,50 | 2.096,58 | 1.103,66 | 2.299,91 | 1.318,83 | 2.583,25 | 1.472,00 | 2.777,91 | ||
| E 15 | 581,50 | 1.550,50 | 633,66 | 1.630,00 | 686,66 | 1.709,50 | 743,50 | 1.793,50 | 951,83 | 2.091,50 |
| E 14 | 462,00 | 1.363,83 | 502,50 | 1.427,75 | 545,83 | 1.495,41 | 623,16 | 1.614,08 | 743,50 | 1.793,50 |
| E 13Ü | 454,00 | 1.351,25 | 510,66 | 1.440,66 | 623,16 | 1.614,08 | ||||
| E 13 | 381,33 | 1.234,08 | 417,50 | 1.292,66 | 454,00 | 1.351,25 | 510,66 | 1.440,66 | 636,66 | 1.634,33 |
| E 12 | 286,16 | 1.076,58 | 317,00 | 1.128,08 | 348,00 | 1.179,58 | 476,50 | 1.387,00 | 604,16 | 1.585,08 |
| E 11 | 258,66 | 1.030,08 | 287,33 | 1.078,58 | 316,33 | 1.127,00 | 378,66 | 1.229,66 | 476,50 | 1.387,00 |
| E 10 | 230,33 | 981,83 | 258,00 | 1.029,00 | 286,33 | 1.076,91 | 348,00 | 1.179,58 | 411,00 | 1.282,33 |
| E 9b | 152,66 | 846,50 | 175,50 | 886,83 | 199,16 | 928,25 | 231,16 | 983,33 | 325,33 | 1.142,08 |
| E 9a | 152,66 | 846,50 | 175,50 | 886,83 | 199,16 | 928,25 | 209,66 | 946,33 | 231,16 | 983,33 |
| E 8 | 116,83 | 780,50 | 137,66 | 819,50 | 159,66 | 859,00 | 185,00 | 903,41 | 209,66 | 946,33 |
| E 7 | 86,33 | 721,16 | 105,50 | 758,66 | 125,66 | 797,00 | 157,16 | 854,66 | 182,33 | 898,91 |
| E 6 | 78,50 | 705,50 | 97,16 | 742,50 | 116,83 | 780,33 | 139,33 | 822,50 | 163,33 | 865,50 |
| E 5 | 61,33 | 670,33 | 78,83 | 706,16 | 97,33 | 743,00 | 119,00 | 784,33 | 140,50 | 824,66 |
| E 4 | 43,66 | 632,66 | 60,33 | 668,33 | 78,00 | 704,50 | 103,66 | 755,33 | 119,00 | 784,33 |
| E 3 | 39,16 | 622,83 | 55,16 | 657,33 | 72,00 | 692,50 | 82,00 | 712,50 | 98,33 | 745,16 |
| E 2Ü | 26,33 | 594,00 | 55,83 | 659,00 | 68,16 | 684,50 | 84,00 | 716,50 | ||
| E 2 | 17,33 | 573,16 | 30,66 | 604,16 | 45,00 | 635,50 | 54,00 | 655,00 | 63,33 | 674,50 |
| E 1 | 0,00 | 504,83 | 0,00 | 515,08 | 0,66 | 527,41 | ||||
Legende
- SK III = Steuerklasse III
- SK V = Steuerklasse V
- E 1 bis E 16 = Entgeltgruppen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).
- Stufe 1a bis Stufe 4 = jeweilige Entwicklungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe.
- Alle Beträge sind monatliche Lohnsteuerabzüge in Euro.
- Die Werte dienen ausschließlich der Orientierung und können aufgrund individueller steuerlicher Merkmale abweichen.
Berechnungsgrundlagen
Die Tabelle zeigt die monatliche Lohnsteuer für Beschäftigte des Landes Hessen (TV-H). Grundlage der Berechnung sind die jeweiligen Tabellenentgelte der Entgeltgruppen E 1 bis E 16 bei einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
Für jede Entgeltgruppe werden die Steuerabzüge in den beiden häufig verglichenen Steuerklassen dargestellt:
- Steuerklasse III (blau)
- Steuerklasse V (rot)
Die Steuerklasse III führt in der Regel zu einer geringeren monatlichen Lohnsteuer. Sie wird häufig von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gewählt, wenn der andere Partner die Steuerklasse V nutzt.
In der Steuerklasse V fällt die monatliche Lohnsteuer regelmäßig deutlich höher aus. Sie wird typischerweise mit der Steuerklasse III kombiniert.
Hinweise
- Berücksichtigt wurden ausschließlich die tariflichen Tabellenentgelte des TV-H.
- Einmalzahlungen, Zulagen, Zuschläge oder steuerfreie Bezüge sind nicht enthalten.
- Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie individuelle Freibeträge können die tatsächliche Steuerbelastung verändern.
- Die tatsächliche Lohnabrechnung kann daher von den dargestellten Werten geringfügig abweichen.
Häufig gestellte Fragen zum TV-H
- Wie wird das Gehalt nach TV-H berechnet?Das Entgelt nach dem Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hierzu zählen insbesondere das Grundentgelt (Tabellenentgelt) gemäß der jeweiligen Entgeltgruppe (E1 bis E15) und Stufe sowie gegebenenfalls weitere Zulagen, etwa Familienzuschläge oder strukturbedingte Zulagen. Ergänzend kommen die Jahressonderzahlung und – sofern einschlägig – eine Leistungszulage hinzu. Die konkrete Höhe des Gesamtentgelts bemisst sich nach der Qualifikation, der ausgeübten Tätigkeit sowie der einschlägigen Berufserfahrung im hessischen Landesdienst.
- Welche Entgeltgruppen gibt es im TV-H?Der Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) umfasst die Entgeltgruppen E1 bis E15, wobei die Entgeltgruppe E15 die höchste Vergütungsstufe darstellt. Die Zuordnung zu den einzelnen Entgeltgruppen erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Tätigkeitsmerkmale. Dabei sind die Entgeltgruppen E1 bis E4 für einfache Tätigkeiten vorgesehen, E5 bis E8 für qualifizierte Tätigkeiten, E9 bis E12 für höher qualifizierte Tätigkeiten sowie E13 bis E15 für hochqualifizierte Tätigkeiten, die in der Regel einen entsprechenden Hochschulabschluss voraussetzen. Darüber hinaus bestehen in einzelnen Entgeltgruppen weitere Differenzierungen, etwa in Form sogenannter „kleiner“ und „großer“ Entgeltgruppen, wie beispielsweise bei der Unterteilung in E9a und E9b.
- Wie funktioniert das Stufensystem im TV-H?Das Stufensystem umfasst insgesamt sechs Stufen und orientiert sich an der einschlägigen Berufserfahrung. Die Stufe 1 stellt die Einstiegsstufe dar. Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt zeitabhängig und automatisch: der Übergang in Stufe 2 nach einem Jahr, in Stufe 3 nach drei Jahren, in Stufe 4 nach sechs Jahren, in Stufe 5 nach zehn Jahren sowie in Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Stufenaufstieg beschleunigt werden. Darüber hinaus kann einschlägige Berufserfahrung bei der erstmaligen Zuordnung zu einer Stufe Berücksichtigung finden.
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TV-H?Die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet) beträgt im Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) für sämtliche Entgeltgruppen 100 Prozent eines Monatsentgelts. Damit unterscheidet sich der TV-H wesentlich von den Regelungen des TV-L und des TVöD. Die Bemessung der Jahressonderzahlung erfolgt auf Grundlage des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli, August und September. Voraussetzung für den Anspruch ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember.
- Welche Zulagen gibt es im TV-H?Im Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) sind unterschiedliche Zulagen vorgesehen. Hierzu zählen unter anderem Strukturzulagen für bestimmte Entgeltgruppen, Funktionszulagen bei der Wahrnehmung besonderer Aufgaben, Schichtzulagen, Erschwerniszulagen sowie Überstundenzuschläge. Darüber hinaus sind Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten geregelt, insbesondere für Samstagsarbeit in Höhe von 0,64 Euro je Stunde, für Sonntagsarbeit ebenfalls 0,64 Euro je Stunde, für Feiertagsarbeit 1,28 Euro je Stunde sowie für Nachtarbeit 1,28 Euro je Stunde. Die jeweilige Höhe der Zulagen sowie die konkreten Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus den einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen.
- Was ist die VBL und wie hoch sind die Beiträge?Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) stellt die betriebliche Zusatzversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dar. Im Abrechnungsverband West beläuft sich der Arbeitnehmeranteil auf 1,81 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, während der Arbeitgeber einen Beitrag in Höhe von 6,45 Prozent leistet. Die Beitragsbemessung erfolgt auf Grundlage des Grundentgelts.
- Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) haben bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 31 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr und damit auf einen Urlaubstag mehr als nach dem TV-L. Für Auszubildende beträgt der Urlaubsanspruch 29 Arbeitstage, während für Beschäftigte unter 18 Jahren ein Anspruch von 27 Arbeitstagen vorgesehen ist. Bei einer abweichenden Verteilung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit erfolgt eine entsprechende Umrechnung des Urlaubsanspruchs.
- Wie lange ist die Probezeit im TV-H?Die regelmäßige Probezeit nach dem Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) beträgt sechs Monate. Während dieses Zeitraums gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Probezeit richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und staffelt sich wie folgt: bis zu einem Jahr Beschäftigungsdauer – ein Monat, bis fünf Jahre – zwei Monate, bis acht Jahre – drei Monate, bis zehn Jahre – vier Monate, bis zwölf Jahre – fünf Monate, ab zwölf Jahren – sechs Monate.
- Was sind die Unterschiede zwischen TV-H und TV-L?Der Tarifvertrag für den hessischen Landesdienst (TV-H) weist im Vergleich zum TV-L einige Besonderheiten auf. Dazu zählen unter anderem eine höhere Jahressonderzahlung in Form eines vollen Monatsentgelts anstelle gestaffelter Beträge, ein zusätzlicher Urlaubstag (31 statt 30 Arbeitstage) sowie teilweise abweichende Eingruppierungsmerkmale. Diese Unterschiede tragen dazu bei, dass der TV-H häufig als vorteilhafter im Vergleich zum TV-L anderer Bundesländer wahrgenommen wird.