TV-H Entgelttabelle 2026

Bei den jüngsten Verhandlungen zum TV-H wurde am 27.03.2026 eine tarifliche Einigung erzielt. Diese sieht vor, dass ab dem 01.07.2026 ein Gehaltsplus von 3,0 % gewährt wird, mindestens jedoch 110 €. Die hier dargestellte Entgelttabelle berücksichtigt diese Anpassung bereits.

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TV-H Entgelttabelle 2026

Gültig vom 01.07.2026 - 30.09.2027 + 3,0 %

 

Aktuelle Tarifinfo

Stand: 31.03.2026 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.

Entgeltgruppe Stufe 1a Stufe 1b Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E16 6305,47 € 6514,31 € 6723,12 € 6943,41 € 7725,83 € 8318,39 € 8544,47 €
E15Ü - 7173,80 € 7707,51 € 8413,99 € 8877,38 € 8991,35 € -
E15 5740,21 € 5949,04 € 6157,83 € 6378,12 € 7160,56 € 7753,12 € 7979,19 €
E14 5215,34 € 5405,52 € 5595,70 € 5907,15 € 6378,12 € 7099,81 € 7306,27 €
E13Ü - - 5177,90 € 5443,76 € 5907,15 € 7099,81 € 7306,27 €
E13 4829,46 € 5003,68 € 5177,90 € 5443,76 € 5960,32 € 6674,40 € 6868,11 €
E12 4360,97 € 4514,19 € 4667,40 € 5284,22 € 5831,16 € 6537,66 € 6727,28 €
E11 4222,72 € 4366,87 € 4511,00 € 4816,38 € 5284,22 € 5967,91 € 6140,43 €
E10 4079,17 € 4219,43 € 4362,05 € 4667,40 € 4972,78 € 5565,32 € 5725,75 €
E9b 3676,33 € 3796,61 € 3919,88 € 4083,66 € 4555,71 € 4942,99 € 5084,75 €
E9a 3676,33 € 3796,61 € 3919,88 € 3973,70 € 4083,66 € 4555,71 € 4685,86 €
E8 3476,07 € 3594,91 € 3713,75 € 3845,88 € 3973,70 € 4118,35 € 4208,53 €
E7 3290,10 € 3408,45 € 3526,79 € 3700,84 € 3832,45 € 3940,07 € 4035,10 €
E6 3240,00 € 3357,61 € 3475,22 € 3604,15 € 3733,08 € 3819,00 € 3913,15 €
E5 3125,57 € 3242,37 € 3359,17 € 3488,12 € 3610,58 € 3707,30 € 3772,03 €
E4 3001,20 € 3118,94 € 3236,68 € 3397,85 € 3488,12 € 3578,35 € 3636,38 €
E3 2968,39 € 3083,19 € 3198,00 € 3262,48 € 3365,61 € 3449,41 € 3520,35 €
E2Ü - 2869,95 € 3088,40 € 3172,21 € 3275,37 € 3346,29 € 3404,29 €
E2 2798,29 € 2904,66 € 3011,04 € 3075,51 € 3139,98 € 3288,26 € 3442,97 €
E1 - - 2590,40 € 2620,94 € 2657,60 € 2694,28 € 2785,94 €

Stufenlaufzeiten

  • Stufe 1: Berufseinstieg
  • Stufe 2: Nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: Nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: Nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: Nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: Nach 5 Jahren in Stufe 5

Hinweise

  • Alle Beträge sind Bruttobeträge in Euro
  • Sonderzahlungen sind nicht enthalten
  • Zulagen sind nicht berücksichtigt
  • VBL-Umlage wird zusätzlich erhoben

Tarifstruktur und Besonderheiten im TV-H

Der Tarifvertrag Hessen (TV-H) regelt die Arbeitsbedingungen der Landesbediensteten in Hessen und stellt eine eigene Tarifregelung neben dem bundesweiten TV-L dar. Die Entgelttabelle bildet die Grundlage für die Bezahlung aller Beschäftigten, basierend auf deren Eingruppierung und Erfahrung.

Überblick der Entgeltgruppen

  • E1–E4: Einfache Tätigkeiten mit geringen Anforderungen.
  • E5–E8: Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse erfordern.
  • E9–E12: Tätigkeiten mit komplexeren Anforderungen und höherem Verantwortungsbereich.
  • E13–E15: Tätigkeiten, die einen Hochschulabschluss und besondere Fachkenntnisse voraussetzen.

Durch ein Stufensystem wird sichergestellt, dass sich das Gehalt mit wachsender Berufserfahrung regelmäßig erhöht. Zusätzlich können verschiedene Zulagen gewährt werden.

Tariferhöhungen, Zulagen und Eingruppierung

Bei den jüngsten Verhandlungen zum TV-H wurde am 27.03.2026 eine tarifliche Einigung erzielt. Diese sieht vor, dass ab dem 01.07.2026 ein Gehaltsplus von 3,0 % gewährt wird, mindestens jedoch 110 €. Die hier dargestellte Entgelttabelle berücksichtigt diese Anpassung bereits.

Die Eingruppierung richtet sich nach dem Aufgabengebiet, den erforderlichen Qualifikationen und dem Maß der Verantwortung. Für persönliche Rückfragen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Personalabteilung oder einer Gewerkschaft.

Immer auf dem Laufenden mit den aktuellen Tarifdaten

Unsere Entgelttabellen werden regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets über die aktuellen tariflichen Änderungen informiert sind und Ihre Gehaltsentwicklung im Blick behalten.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung.

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