TVöD-E Gehaltsrechner 2026

Mit dem TVöD-E Gehaltsrechner 2026 lässt sich das Gehalt von Beschäftigten in kommunalen Einrichtungen sowie bei kommunalen Arbeitgebern effizient und präzise ermitteln. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen Tarifsteigerungen. Ab dem 1. Mai 2026 wird in der Gehaltsberechnung zudem eine tarifliche Erhöhung von 2,8 % berücksichtigt.

  • Aktuelle Entgelttabellen 2026
  • Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
  • Mit Kirchensteuer und ZVK-Berechnung
  • Berücksichtigung von Teilzeit und Zulagen

TVöD-E Entgelttabelle 2026

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Archiv

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TVöD-E Gehaltsrechner 2026

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD VKA

gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027

Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Entgelterhöhung: + 2,8%

Brutto: -
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Häufig gestellte Fragen zum TVöD VKA

  • Wie wird das Gehalt nach TVöD VKA berechnet?Das Einkommen im TVöD VKA setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Grundlage bildet das Tabellenentgelt, das sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe richtet. Ergänzt wird dieses durch Zulagen, die Jahressonderzahlung sowie gegebenenfalls leistungsbezogene Prämien. Die Höhe der einzelnen Bestandteile orientiert sich an der Qualifikation, der konkreten Tätigkeit sowie der Berufserfahrung im kommunalen Dienst.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD VKA?Der TVöD VKA gliedert sich in die Entgeltgruppen E1 bis E15Ü. Die Eingruppierung erfolgt anhand der kommunalen Tätigkeitsmerkmale und der erforderlichen Qualifikation: E1 bis E4: einfache Tätigkeiten E5 bis E8: qualifizierte Tätigkeiten E9 bis E12: höher qualifizierte Aufgaben E13 bis E15Ü: hochqualifizierte Positionen, in der Regel mit abgeschlossenem Hochschulstudium.
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TVöD VKA?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen, die sich nach der einschlägigen Berufserfahrung richten. Der Einstieg erfolgt in Stufe 1, der reguläre Aufstieg nach festen Zeiträumen: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein vorzeitiger Aufstieg möglich.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD VKA?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde bis 2025 gemäß der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet. Ab 2026 wird für alle Entgeltgruppen ein einheitlicher Satz von 85 % gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Anspruch besteht nur, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht.
  • Welche Zulagen gibt es im TVöD VKA?Darüber hinaus existieren diverse Zulagen, die das Grundgehalt ergänzen können, darunter: der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder, Schichtzulagen, Zuschläge für besondere Erschwernisse sowie Überstundenzuschläge.
  • Was ist die ZVK und wie hoch sind die Beiträge?Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) stellt die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst bereit. Die Pflichtversicherung umfasst einen Beitragssatz von 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Beitragsaufteilung erfolgt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitgeberanteil beträgt 5,4 %, häufig in Form einer pauschal versteuerten Umlage, während der Arbeitnehmeranteil 0,4 % beträgt. Seit dem Jahr 2008 sind Umlagen bis zu einem monatlichen Betrag von 226,50 € steuerfrei, wodurch steuerliche Entlastungen für die Beschäftigten geschaffen werden. Die Berechnung der ZVK-Rente erfolgt auf Basis von Versorgungspunkten, die jährlich entsprechend dem individuellen Entgelt gutgeschrieben werden. Der Arbeitgeberanteil wird in der Regel pauschal versteuert, was die Finanzierungsstruktur der Zusatzversorgung zusätzlich regelt.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben im TVöD VKA Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Für Auszubildende beträgt der Urlaubsanspruch 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei abweichender Wochenarbeitszeit erfolgt eine anteilige Berechnung.
  • Wie lange ist die Probezeit im TVöD VKA?Die Probezeit beträgt regulär sechs Monate, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Was ist der Unterschied zwischen TVöD VKA und TVöD Bund?Der TVöD VKA gilt für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern, der TVöD Bund für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesbehörden. Unterschiede bestehen insbesondere in den Bereichen Eingruppierung, Zulagen, Jahressonderzahlung und teilweise beim Entgelt. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über unterschiedliche Systeme: ZVK für Kommunen und VBL für den Bund.
  • Wie werden Berufserfahrung und Vordienstzeiten angerechnet?Einschlägige Berufserfahrung aus früheren Tätigkeiten kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, insbesondere, wenn die Aufgaben in gleicher oder gleichwertiger Funktion ausgeübt wurden. Erfahrungen bei anderen kommunalen Arbeitgebern werden in der Regel vollständig anerkannt; die Anerkennung von Berufserfahrung bei privaten Arbeitgebern liegt im Ermessen des jeweiligen kommunalen Arbeitgebers.
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