TVAöD Entgelttabellen 2025
Ab dem 01.04.2025 wird die Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der Pflege sowie nach dem BBiG angehoben. Die Zahlung erfolgt jeweils zeitgleich mit dem regulären Entgelt der Beschäftigten.
Archiv
Hier finden Sie aktuelle und frühere Entgelttabellen. Hier geht's zu unserem Archiv »
TVAöD BBiG Entgelttabelle 2025
Gültig vom 01.04.2025 bis 30.04.2026
Aktuelle Tarifinfo
Stand: 11.02.2026 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.
| TVAöD BBiG | Ausbildungsvergütung |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1293,26 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1343,20 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1389,02 € |
| 4. Ausbildungsjahr | 1452,59 € |
TVAöD Pflege Entgelttabelle 2026
Gültig vom 01.04.2025 bis 30.04.2026
Aktuelle Tarifinfo
Stand: 11.02.2026 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.
| TVAöD Pflege | Entgelt nach § 1 Abs. 1 Buchst. b | Entgelt nach § 1 Abs. 1 Buchst. c |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1415,69 € | 1290,24 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1477,07 € | 1350,30 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1578,38 € | 1447,03 € |
Differenzierung
- TVAöD BBiG = Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz (TVAöD – BBiG)
- TVAöD Pflege = Tarifvertrag für Auszubildende in Pflegeberufen des öffentlichen Dienstes (TVAöD – Pflege)
Hinweise
- Alle Beträge sind Bruttobeträge in Euro
- Sonderzahlungen sind nicht enthalten
- Zulagen sind nicht berücksichtigt
- VBL-Umlage wird zusätzlich erhoben
Probezeit
Die Probezeit dauert sechs Monate. Während dieser Zeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit richtet sich – sofern das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht gilt – nach den beim Ausbildungsträger üblichen arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen. Für Auszubildende bei Mitgliedern des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg im Geltungsbereich des BT-K gelten besondere Regelungen. Im Rahmen der Ausbildung können Einsätze auch an Sonn- und Feiertagen sowie nachts erfolgen. Eine Überschreitung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Zulagen und Zuschläge für Auszubildende
Regelungen zu Zulagen und Zuschlägen, zum Beispiel für Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, an Vorfesttagen, für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie für Überstunden und Zeitzuschläge, gelten für Auszubildende entsprechend, soweit sie auch für die übrigen Beschäftigten des Ausbildungsträgers vorgesehen sind.
Urlaub
Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gemäß § 8. Die Urlaubsregelungen orientieren sich an den Bestimmungen, die für die Beschäftigten des Ausbildungsträgers gelten. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 30 Ausbildungstage. Auszubildende im Schichtdienst erhalten im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag. Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend genommen werden, vorzugsweise in unterrichtsfreien Zeiten.
Häufig gestellte Fragen zur TVöD-E Entgelttabelle
- Worin besteht der Unterschied zwischen dem TVöD und dem TVöD VKA?Der zentrale Unterschied zwischen dem TVöD und dem TVöD VKA liegt im jeweiligen Anwendungsbereich. Der TVöD bildet den übergeordneten Tarifrahmen, während der TVöD VKA speziell für kommunale Arbeitgeber wie Städte und Gemeinden gilt. Daneben existiert mit dem TVöD Bund ein eigener Tarifbereich für Beschäftigte von Bundesbehörden. Beide Bereiche verfügen über eigene Entgelttabellen und Regelungen. Beschäftigte im VKA-Bereich sind zudem häufig in besonderen Tätigkeitsfeldern wie Pflege, Sozial- oder Erziehungsdienst eingruppiert. Kurz gesagt: Der TVöD ist der Sammelbegriff, der VKA-Tarif regelt den kommunalen öffentlichen Dienst, und der Bund bildet einen eigenständigen Tarifbereich.
- Was regelt der TVöD-E und für welche Beschäftigten gilt er?Der TVöD-E (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Entsorgung) gilt speziell für Beschäftigte in kommunalen Entsorgungsbetrieben, etwa in der Stadtreinigung oder Abfallwirtschaft. Er legt die Vergütung nach der TVöD-VKA-Entgelttabelle fest und enthält zusätzliche Leistungen wie Jahressonderzahlungen, Erschwerniszuschläge und eine betriebliche Altersversorgung.