TVöD Bund Gehaltsrechner 2025

Der TVöD-Gehaltsrechner ermöglicht eine effiziente und präzise Ermittlung des Entgelts für Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Bundesebene. Dabei werden die jeweils aktuellen Tarifsteigerungen berücksichtigt, und der Rechner liefert eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Abzüge sowie des resultierenden Nettogehalts.

  • Aktuelle Entgelttabellen 2025
  • Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
  • Mit Kirchensteuer und VBL-Berechnung
  • Berücksichtigung von Teilzeit und Zulagen

TVöD Bund Entgelttabelle 2025

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TVöD Gehaltsrechner 2025

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD Bund

gültig 01.04.2025 bis 30.04.2026

Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Entgelterhöhung: +3,0%, mindestens +110 €

Brutto: -
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TVöD Bund 2025: Krankenkassenbeiträge nach Entgeltgruppe und Stufe

Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung beim TVöD Bund 2025? Die folgende Übersicht zeigt für die einzelnen Entgeltgruppen und Stufen die jeweiligen monatlichen Bruttogehälter sowie die darauf entfallenden Arbeitnehmeranteile der Krankenkassenbeiträge. Grundlage ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Alle Beträge sind in Euro angegeben und beziehen sich auf den monatlichen Verdienst.

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Brutto Beitrag Brutto Beitrag Brutto Beitrag Brutto Beitrag Brutto Beitrag Brutto Beitrag
E 15Ü     6.870,54 471,32 7.601,27 471,32 8.293,50 471,32 8.755,01 471,32 8.862,70 471,32
E 15 5.669,12 471,32 6.039,84 471,32 6.453,36 471,32 7.017,89 471,32 7.598,61 471,32 7.980,65 471,32
E 14 5.153,96 440,66 5.489,64 469,36 5.928,03 471,32 6.414,51 471,32 6.956,78 471,32 7.346,09 471,32
E 13 4.767,62 407,63 5.135,53 439,09 5.554,35 471,32 6.009,06 471,32 6.544,14 471,32 6.834,50 471,32
E 12 4.295,43 367,26 4.718,78 403,46 5.213,52 445,76 5.762,47 471,32 6.406,61 471,32 6.712,24 471,32
E 11 4.153,35 355,11 4.542,72 388,40 4.908,59 419,68 5.305,54 453,62 5.848,79 471,32 6.154,45 471,32
E 10 4.012,19 343,04 4.317,28 369,13 4.664,10 398,78 5.040,24 430,94 5.459,10 466,75 5.596,64 471,32
E 9c 3.869,93 330,88 4.134,21 353,47 4.464,10 381,68 4.823,53 412,41 5.213,22 445,73 5.338,33 456,43
E 9b 3.729,09 318,84 3.848,41 329,04 4.150,81 354,89 4.482,62 383,26 4.847,83 414,49 5.153,45 440,62
E 9a 3.590,97 307,03 3.810,67 325,81 3.872,64 331,11 4.082,05 349,02 4.465,76 381,82 4.617,59 394,80
E 8 3.391,44 289,97 3.596,59 307,51 3.738,68 319,66 3.883,66 332,05 4.040,37 345,45 4.115,73 351,89
E 7 3.205,23 274,05 3.441,58 294,26 3.582,38 306,29 3.724,47 318,44 3.860,94 330,11 3.935,06 336,45
E 6 3.152,04 269,50 3.346,55 286,13 3.482,94 297,79 3.617,92 309,33 3.750,49 320,67 3.819,26 326,55
E 5 3.038,99 259,83 3.227,67 275,97 3.355,11 286,86 3.490,06 298,40 3.615,47 309,12 3.680,28 314,66
E 4 2.912,62 249,03 3.103,55 265,35 3.263,75 279,05 3.363,48 287,58 3.463,20 296,10 3.521,60 301,10
E 3 2.872,69 245,61 3.078,02 263,17 3.127,99 267,44 3.242,21 277,21 3.327,92 284,54 3.406,43 291,25
E 2Ü 2.711,60 231,84 2.945,82 251,87 3.031,62 259,20 3.146,03 268,99 3.224,63 275,71 3.283,31 280,72
E 2 2.692,16 230,18 2.894,28 247,46 2.944,67 251,77 3.016,58 257,92 3.174,63 271,43 3.339,97 285,57
E 1     2.465,52 210,80 2.498,86 213,65 2.540,55 217,22 2.579,42 220,54 2.679,47 229,09

Legende und Erläuterungen zu den Krankenkassenbeiträgen

Grundlage der dargestellten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2025

Hinweis zur Tabelle: Die Tabelle zeigt die monatlichen Bruttogehälter nach Entgeltgruppe und Stufe sowie den daraus resultierenden Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung. Grundlagen sind eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und die Steuerklasse IV. Die angegebenen Krankenkassenbeiträge beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung und werden auf Basis des jeweiligen Bruttoentgelts berechnet.

Beitragssätze 2025 im Überblick

Allgemeiner Beitragssatz
14,6 % – davon trägt der Arbeitnehmer 7,3 %.
Ermäßigter Beitragssatz
14,0 % – davon trägt der Arbeitnehmer 7,0 %. Dieser Beitragssatz gilt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
2,5 % – auch der Zusatzbeitrag wird grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag
Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 % entfällt auf den Arbeitnehmer ein Anteil von 1,25 %.
Wie setzt sich der Arbeitnehmerbeitrag zusammen?
Beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % übernimmt der Arbeitnehmer die Hälfte, also 7,3 % des beitragspflichtigen Einkommens. Hinzu kommt die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 % entspricht dies weiteren 1,25 %. Der rechnerische Arbeitnehmeranteil beträgt damit insgesamt 8,55 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.

Warum kann der tatsächliche Beitrag abweichen?

Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Jede gesetzliche Krankenkasse kann ihren Zusatzbeitrag individuell festlegen. Deshalb kann der tatsächliche Arbeitnehmeranteil je nach Krankenkasse vom hier verwendeten Durchschnittswert abweichen.
Beitragssatz der Krankenkasse
Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch sein. Dadurch verändert sich auch der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil.
Beitragspflichtiges Einkommen
Die Berechnung erfolgt nicht unbegrenzt auf das gesamte Bruttogehalt, sondern berücksichtigt die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze.
Wichtig: Die in der Tabelle ausgewiesenen Krankenkassenbeiträge dienen als rechnerische Orientierung. Der tatsächliche Arbeitnehmeranteil kann insbesondere aufgrund des kassenindividuellen Zusatzbeitrags und der geltenden Beitragsbemessungsgrenze abweichen. Die Übersicht bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherung.

Häufig gestellte Fragen zum TVöD Bund

  • Wie wird das Gehalt nach TVöD Bund berechnet?Das Gehalt im TVöD Bund setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem Grundgehalt (Tabellenentgelt) entsprechend der Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, möglichen Zulagen (z. B. Familienzuschlag, Schichtzulagen), der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie gegebenenfalls leistungsbezogenen Prämien. Die Höhe des Gesamteinkommens wird maßgeblich durch die Qualifikation, die ausgeübte Tätigkeit und die einschlägige Berufserfahrung bestimmt.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD Bund?Die Entgeltgruppen im TVöD Bund reichen von E1 bis E15, wobei E15 die höchste Vergütungsstufe darstellt. Die Eingruppierung erfolgt ausschließlich anhand der Tätigkeitsmerkmale und der erforderlichen Qualifikation: E1–E4: überwiegend einfache Tätigkeiten E5–E8: qualifizierte Tätigkeiten E9–E12: höher qualifizierte Tätigkeiten E13–E15: hochqualifizierte Tätigkeiten, in der Regel mit abgeschlossenem Hochschulstudium
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TVöD?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen und basiert auf der nachgewiesenen Berufserfahrung. Die Einstiegsstufe ist Stufe 1, der reguläre Aufstieg erfolgt nach festgelegten Zeitintervallen: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein vorzeitiger Stufenaufstieg bei entsprechend herausragender Leistung erfolgen.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD Bund?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird ab 2026 wie folgt gewährt: 95 % des Monatsentgelts für die Entgeltgruppen E1–E8, 90 % für E9a–E12 und 75 % für E13–E15. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September; Anspruch besteht, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des betreffenden Jahres besteht.
  • Welche Zulagen gibt es im TVöD Bund?Zulagen im TVöD Bund umfassen u. a. den Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder, Schichtzulagen, Zulagen für besondere Erschwernisse, Überstundenzuschläge sowie Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Zulagen sind im Tarifvertrag detailliert geregelt.
  • Was ist die VBL und wie hoch sind die Beiträge?Die VBL-Betriebsrente (VBLklassik) stellt die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des Bundes dar. Für Pflichtversicherte ergeben sich durchschnittliche Rentenansprüche von etwa 319 € pro Monat. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge in Höhe von 2 % durch den Arbeitnehmer und 2,25 % durch den Arbeitgeber, bezogen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Die Rentenhöhe wird auf Basis von Versorgungspunkten berechnet, wobei ein Punkt einem monatlichen Rentenwert von 4,00 € entspricht.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Beschäftigte im TVöD Bund haben bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Für Auszubildende beträgt der Anspruch 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei abweichender Wochenarbeitszeit erfolgt eine anteilige Anpassung.
  • Wie lange ist die Probezeit im TVöD Bund?Die Probezeit beträgt regelmäßig sechs Monate; während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Anschließend richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gemäß den tariflichen Bestimmungen.
  • Was ist der Unterschied zwischen TVöD Bund und TVöD VKA?Der TVöD Bund gilt für Beschäftigte in Bundesbehörden und -einrichtungen, während der TVöD VKA für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern Anwendung findet. Beide Tarifverträge folgen einem ähnlichen strukturellen Aufbau, unterscheiden sich jedoch in Aspekten wie Eingruppierung, Zulagen, Jahressonderzahlungen und teilweise der Höhe des Entgelts. Auch die betriebliche Altersversorgung erfolgt über unterschiedliche Systeme: VBL beim Bund, ZVK bei kommunalen Arbeitgebern.
  • Wie werden Berufserfahrung und Vordienstzeiten angerechnet?Einschlägige Berufserfahrungen aus früheren Arbeitsverhältnissen können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Tätigkeiten in gleicher oder gleichwertiger Funktion ausgeübt wurden. Erfahrungen bei anderen öffentlichen Arbeitgebern werden in der Regel vollständig anerkannt, während die Anerkennung von Berufserfahrungen bei privaten Arbeitgebern im Ermessen des jeweiligen Arbeitgebers liegt.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.