TV-L S Gehaltsrechner 2027

Mit dem TV-L S-Gehaltsrechner können Sie das Entgelt im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder schnell und zuverlässig berechnen. Die zweite Stufe der tariflichen Erhöhung von 2,0 % für 2027 ist dabei bereits berücksichtigt und wird automatisch einbezogen.

  • Aktuelle TV-L S-Tabellen 2027
  • Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
  • Mit Leitungszulagen und Sonderzahlungen
  • Berücksichtigung von Teilzeit und Zulagen

TV-L S Entgelttabelle 2027

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TV-L S Gehaltsrechner 2027

Berechnen Sie Ihr Gehalt im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder

Tariftabellen gültig: 01.03.2027 bis 31.12.2027

Hinweis: Zum 01. März 2027 tritt eine Entgelterhöhung von 2,0 % in Kraft.

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Häufig gestellte Fragen zum TV-L S

  • Wie wird das Gehalt im TV-L S berechnet?Das Entgelt nach dem TV-L SuE setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem Grundgehalt entsprechend der jeweiligen S-Tabellen-Entgeltgruppe (S2 bis S18) und Stufe, der Jahressonderzahlung, gegebenenfalls zustehenden Zulagen (z. B. für Leitungsfunktionen oder besondere Aufgaben) sowie weiteren tarifvertraglich geregelten Leistungen. Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der beruflichen Qualifikation sowie der spezifischen Tätigkeitsmerkmale im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TV-L S?Der Tarifvertrag TV-L S basiert auf der S-Tabelle, die die Entgeltgruppen S2 bis S18 umfasst. Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der beruflichen Qualifikation, der konkreten Aufgabenstellung sowie des Verantwortungsbereichs. Beispielsweise sind die Entgeltgruppen S2 bis S4 für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger vorgesehen, S8a bis S8b für staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, S11b bis S12 für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit Bachelorabschluss sowie S14 bis S18 für Leitungskräfte an Landeseinrichtungen.
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TV-L S?Das Stufensystem im TV-L S umfasst sechs Stufen, deren Zuordnung sich an der einschlägigen Berufserfahrung orientiert. Die Stufenlaufzeiten gestalten sich wie folgt: Stufe 1 als Einstiegsstufe, Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Einschlägige berufliche Vorerfahrung kann bei der erstmaligen Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist bei herausragenden Leistungen eine Verkürzung der Stufenlaufzeiten möglich.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TV-L S?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TV-L S richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und beträgt 71,5 % des durchschnittlichen Monatsentgelts für die Entgeltgruppen S2 bis S8b, 60 % für S9 bis S12 sowie 45 % für S13 bis S18. Das zugrunde liegende Monatsentgelt wird als Durchschnitt der Monate Juli, August und September berechnet. Die Auszahlung erfolgt mit dem Gehalt des Monats November, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres fortbesteht.
  • Welche speziellen Zulagen gibt es im TV-L S?Im TV-L S sind verschiedene spezifische Zulagen vorgesehen, darunter Leitungszulagen, gestaffelt nach der Größe der jeweiligen Einrichtung, Zulagen für stellvertretende Leitungsfunktionen, Schichtzulagen sowie Zeitzuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten, insbesondere Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Darüber hinaus können bei Tätigkeiten an Landeseinrichtungen Erschwerniszulagen gewährt werden. Die Höhe der jeweiligen Zulagen bemisst sich nach den konkret ausgeübten Tätigkeitsmerkmalen.
  • Was sind die Besonderheiten der S-Tabelle im TV-L?Die S-Tabelle im TV-L wurde speziell für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder entwickelt und orientiert sich an der entsprechenden TVöD-SuE-Tabelle. Sie berücksichtigt die spezifischen Anforderungen der Berufsgruppen in Landeseinrichtungen. Die Eingruppierung erfolgt nach bundesweit einheitlichen Tätigkeitsmerkmalen, kann jedoch in einzelnen Details von der kommunalen Eingruppung abweichen.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir im TV-L S zu?Im TV-L S beträgt der jährliche Erholungsurlaub für Beschäftigte bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche 30 Arbeitstage. Für Auszubildende sind 29 Arbeitstage vorgesehen, während Beschäftigte unter 18 Jahren Anspruch auf 27 Arbeitstage haben. Bei abweichenden Arbeitszeitmodellen, etwa im Schichtdienst, wird der Urlaubsanspruch anteilig angepasst. In einzelnen Bundesländern können darüber hinaus zusätzliche Regelungen Anwendung finden.
  • Wie erfolgt die Eingruppierung im TV-L S?Die Eingruppierung im TV-L S erfolgt auf Grundlage der in der S-Tabelle definierten Tätigkeitsmerkmale. Maßgeblich sind dabei sowohl die formale Qualifikation als auch die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. So werden staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher in der Regel in S8a eingestuft, bei entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen erfolgt eine Höhergruppierung in S8b. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit Hochschulabschluss werden abhängig von ihrem Aufgabengebiet in die Entgeltgruppen S11b bis S12 eingruppiert. Leitungskräfte werden unter Berücksichtigung der Größe der jeweiligen Einrichtung in S15 bis S18 eingestuft.
  • Was ist der Unterschied zwischen TV-L S und TVöD SuE?Der zentrale Unterschied liegt im Träger der Beschäftigung: Der TV-L S gilt für Mitarbeitende in Landeseinrichtungen, während der TVöD SuE für kommunale Einrichtungen Anwendung findet. Die Eingruppierungsmerkmale sind grundsätzlich vergleichbar, können jedoch in einzelnen Details variieren. Darüber hinaus bestehen Unterschiede in der Höhe der Jahressonderzahlung sowie einzelner Zulagen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist im TV-L S in der Regel geringfügig höher und beträgt 40 Stunden im Vergleich zu 39 Stunden im TVöD SuE.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

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