TVöD Pflege Gehaltsrechner 2025
Unser TVöD Pflege-Gehaltsrechner ermöglicht eine differenzierte und präzise Berechnung des Entgelts für Beschäftigte im Pflegebereich. Der Rechner berücksichtigt die spezifischen Regelungen der P-Tabelle sowie alle relevanten Zulagen, darunter Pflege-, Intensiv- und Schichtzulagen.
- Aktuelle P-Tabellen 2025
- Inklusive aller Zulagen und Zuschläge
- Mit Berücksichtigung von Schichtarbeit
- Berechnung von Nacht- und Feiertagszuschlägen
TVöD Pflege Entgelttabelle 2025
Archiv
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TVöD-P Gehaltsrechner 2025
Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD Pflege
gültig 01.04.2025 bis 30.04.2026
Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Gehaltssteigerung: +3,0%, mindestens +110 €
Häufig gestellte Fragen zum TVöD Pflege
- Wie wird das Gehalt in der Pflege nach TVöD berechnet?Das Gesamtgehalt im TVöD Pflege setzt sich zusammen aus: dem Grundgehalt entsprechend der individuellen P-Tabellen-Eingruppierung (P5 bis P16) und der zugehörigen Stufe, Zulagen für Wechselschicht- oder Nachtarbeit, der Pflegezulage, der Jahressonderzahlung sowie weiteren tariflich geregelten Leistungen. Die Eingruppierung erfolgt auf Basis der formalen Qualifikation sowie der konkreten Tätigkeit und des Verantwortungsbereichs im Pflegebereich.
- Welche Entgeltgruppen gibt es in der P-Tabelle?Die P-Tabelle umfasst die Entgeltgruppen P5 bis P16 und wurde speziell für den Pflegebereich entwickelt. Typische Eingruppierungen sind: P5–P7: Pflegehelfer/innen P7–P8: Krankenpflegehelfer/innen mit einjähriger Ausbildung P8–P9: examinierte Pflegefachkräfte P10–P12: Fachpfleger/innen mit Weiterbildung P13–P16: Leitungsfunktionen Die genaue Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Aufgabenprofil und Verantwortungsgrad. Im Vergleich zur regulären TVöD-Tabelle bietet die P-Tabelle höhere Einstiegsgehälter, verkürzte Stufenlaufzeiten und spezifische Zulagen, um die besonderen Anforderungen des Pflegeberufs angemessen zu berücksichtigen und die Attraktivität des Berufsfeldes zu erhöhen.
- Wie funktioniert das Stufensystem in der P-Tabelle?Das Stufensystem umfasst sechs Stufen, die auf der einschlägigen Berufserfahrung basieren: Stufe 1 bildet die Einstiegsstufe, Stufe 2 wird nach einem Jahr erreicht, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach fünf Jahren, Stufe 5 nach acht Jahren und Stufe 6 nach zehn Jahren. Frühere einschlägige Berufserfahrungen können auf die Stufenlaufzeiten angerechnet werden, und bei herausragender Leistung ist eine beschleunigte Stufenlaufzeit möglich.
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in der Pflege?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) beträgt ab 2026: Für P5–P8: 90 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts Für P9–P16: 85 % eines durchschnittlichen Monatsentgelts Bemessungsgrundlage ist das Durchschnittsentgelt der Monate Juli, August und September. Die Auszahlung erfolgt mit dem Novembergehalt, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
- Welche speziellen Zulagen gibt es in der Pflege?Zulagen im Pflegebereich umfassen unter anderem: Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage, Psychiatriezulage, Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht-, Samstag-, Sonntag- und Feiertagsarbeit. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind jeweils tariflich geregelt und orientieren sich an Tätigkeit und Verantwortungsgrad.
- Wie viele Urlaubstage stehen Pflegekräften zu?Beschäftigte im Pflegebereich haben bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Jahresurlaub. Zusätzlich bestehen bei Wechselschichtarbeit bis zu sieben Tage Zusatzurlaub pro Jahr, abhängig von der Anzahl der Schichten; Nachtarbeit kann ebenfalls zu weiterem Zusatzurlaub führen. Abweichende Arbeitszeitmodelle werden anteilig berücksichtigt.
- Welche Arbeitszeit gilt in der Pflege?Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in Westdeutschland und 40 Stunden in Ostdeutschland. Die Tätigkeit erfolgt überwiegend im Schicht- oder Wechselschichtdienst, wobei Bereitschaftsdienste gesondert vergütet werden. Die Anrechnung der Arbeitszeit erfolgt anteilig in Abhängigkeit von der Belastung (zwischen 60 % und 100 %).
- Wie erfolgt die Eingruppierung in der Pflege?Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der Tätigkeitsmerkmale der P-Tabelle. Maßgeblich sind die formale Qualifikation und die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Beispiele: Examinierte Pflegefachkräfte beginnen in P8; bei entsprechender Fachweiterbildung (z. B. Intensivpflege) erfolgt eine Höhergruppierung in P9/P10. Stationsleitungen werden je nach Größe der Einrichtung in P12–P14 eingestuft.
- Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es in der Pflege?Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich durch fachliche Weiterqualifikationen (z. B. Intensiv-, OP- oder Anästhesiepflege), die Übernahme von Leitungsfunktionen (Stationsleitung, Pflegedienstleitung) oder akademische Qualifikationen (Pflegemanagement, Pflegepädagogik). Jede Qualifizierung kann zu einer höheren Eingruppierung führen, ebenso wie die Anerkennung besonderer Aufgaben.