TVAöD Entgelttabellen 2026
Ab dem 01.04.2026 erhalten Auszubildende in der Pflege sowie nach BBiG eine erhöhte Ausbildungsvergütung. Die Auszahlung erfolgt zum selben Zeitpunkt wie das reguläre Entgelt der Beschäftigten.
Archiv
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TVAöD BBiG Entgelttabelle 2026
Gültig vom 01.05.2026 bis 31.03.2027
Aktuelle Tarifinfo
Stand: 10.02.2026 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.
| TVAöD BBiG | Ausbildungsvergütung |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1368,26 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1418,20 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1464,02 € |
| 4. Ausbildungsjahr | 1527,59 € |
TVAöD Pflege Entgelttabelle 2026
Gültig vom 01.05.2026 bis 31.03.2027
Aktuelle Tarifinfo
Stand: 10.02.2026 - Die hier dargestellten Entgelte entsprechen den aktuell gültigen Tarifwerten.
| TVAöD Pflege | Entgelt nach § 1 Abs. 1 Buchst. b | Entgelt nach § 1 Abs. 1 Buchst. c |
|---|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1490,69 € | 1365,24 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1552,07 € | 1425,30 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1653,38 € | 1522,03 € |
Differenzierung
- TVAöD BBiG = Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz (TVAöD – BBiG)
- TVAöD Pflege = Tarifvertrag für Auszubildende in Pflegeberufen des öffentlichen Dienstes (TVAöD – Pflege)
Hinweise
- Alle Beträge sind Bruttobeträge in Euro
- Sonderzahlungen sind nicht enthalten
- Zulagen sind nicht berücksichtigt
- VBL-Umlage wird zusätzlich erhoben
Probezeit
Die Probezeit erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Monaten. Innerhalb dieser Phase kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
Arbeitszeit
Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche sowie die tägliche Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen, richtet sich nach den für die Beschäftigten des Ausbildungsträgers maßgeblichen arbeitszeitrechtlichen Regelungen. Für Auszubildende bei Mitgliedern des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg im Geltungsbereich des BT-K gelten hiervon abweichende Bestimmungen. Im Rahmen des Ausbildungszwecks können Auszubildende auch an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtzeit eingesetzt werden. Eine Beschäftigung, die über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgeht, ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Zulagen und Zuschläge für Auszubildende
Die Regelungen zu Zulagen und Zuschlägen für Tätigkeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an Vorfesttagen, für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, für Überstunden sowie für Zeitzuschläge finden auf Auszubildende entsprechende Anwendung, soweit sie für die Beschäftigten des Ausbildungsträgers gelten.
Urlaub
Auszubildende haben Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung gemäß § 8. Die Urlaubsgewährung erfolgt in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildungsträgers geltenden Bestimmungen. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage pro Kalenderwoche beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 30 Ausbildungstage. Auszubildende im Schichtdienst erhalten im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils pauschal einen zusätzlichen Urlaubstag. Der Erholungsurlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt und vorzugsweise während der unterrichtsfreien Zeiten genommen werden.