TV-L KR Gehaltsrechner 2025
Mit unserem speziell entwickelten TV-L-KR-Gehaltsrechner lässt sich das Entgelt im Pflegebereich an Universitätskliniken und Landeskrankenhäusern schnell und zuverlässig ermitteln. Dabei werden die besonderen Bestimmungen der KR-Tabelle sowie alle relevanten Zulagen und Zuschläge berücksichtigt.
- Aktuelle KR-Tabellen 2025
- Inklusive aller Zulagen und Zuschläge
- Mit Berücksichtigung von Schichtarbeit
- Berechnung von Nacht- und Feiertagszuschlägen
TV-L KR Entgelttabelle 2025
Archiv
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TV-L KR Gehaltsrechner 2025
Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TV-L Krankenhäuser
Tariftabellen gültig: 01.02.2025 - 31.10.2025
Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Gehaltssteigerung: 5,5 %
Häufig gestellte Fragen zum TV-L KR
- Wie wird das Gehalt im TV-L KR berechnet?Das Entgelt nach dem TV-L KR setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem Grundgehalt entsprechend der jeweiligen KR-Entgeltgruppe (KR 4 bis KR 14) und Stufe, spezifischen Pflegezulagen, Schichtzulagen, der Jahressonderzahlung sowie weiteren tarifvertraglich geregelten Leistungen. Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der beruflichen Qualifikation sowie der spezifischen Tätigkeitsmerkmale im Bereich der Krankenpflege an Universitätskliniken und Landeskrankenhäusern.
- Welche Entgeltgruppen gibt es im TV-L KR?Der Tarifvertrag TV-L KR umfasst die Entgeltgruppen KR 4 bis KR 14. Die Eingruppierung erfolgt nach beruflicher Qualifikation, Aufgabenstellung und Verantwortungsbereich. Beispielsweise sind die Entgeltgruppen KR 4 bis KR 7 für Pflegehelferinnen und -helfer vorgesehen, KR 7a bis KR 8a für Krankenpflegehelferinnen und -helfer mit einjähriger Ausbildung, KR 9a bis KR 9c für examinierte Pflegefachkräfte, KR 10a bis KR 11b für Fachpflegekräfte mit Weiterbildung sowie KR 12a bis KR 14 für leitende Pflegekräfte.
- Wie funktioniert das Stufensystem im TV-L KR?Das Stufensystem im TV-L KR umfasst insgesamt sechs Stufen, deren Zuordnung sich an der einschlägigen Berufserfahrung orientiert. Die Stufenlaufzeiten gestalten sich wie folgt: Stufe 1 als Einstiegsstufe, Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach fünf Jahren, Stufe 5 nach acht Jahren und Stufe 6 nach zehn Jahren. Im Vergleich zum regulären TV-L sind die Stufenlaufzeiten verkürzt. Zudem kann einschlägige Berufserfahrung bei der erstmaligen Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
- Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TV-L KR?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TV-L KR bemisst sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und beträgt 71,5 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts für die Entgeltgruppen KR 4 bis KR 8a, 60 Prozent für KR 9a bis KR 9c sowie 45 Prozent für KR 10a bis KR 14. Das zugrunde liegende Monatsentgelt wird aus dem Durchschnitt der Monate Juli, August und September ermittelt. Die Auszahlung erfolgt mit dem Gehalt des Monats November, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht.
- Welche speziellen Zulagen gibt es im TV-L KR?Im TV-L KR sind diverse Zulagen vorgesehen, die spezifische Tätigkeiten und besondere Arbeitszeiten berücksichtigen. Hierzu zählen unter anderem die Pflegezulage in Höhe von 120 Euro monatlich, die Intensivzulage zwischen 46,02 und 96,32 Euro, die Infektionszulage von 46,02 Euro sowie die Psychiatriezulage ebenfalls in Höhe von 46,02 Euro. Zudem bestehen Schichtzulagen von bis zu 40 Euro, Wechselschichtzulagen in Höhe von 105 Euro sowie Zuschläge für Nachtarbeit (2,50 Euro pro Stunde), Samstagsarbeit (0,64 Euro pro Stunde), Sonntagsarbeit (3,25 Euro pro Stunde) und Feiertagsarbeit (3,90 Euro pro Stunde).
- Was sind die Besonderheiten der KR-Tabelle?Die KR-Tabelle wurde gezielt für den Pflegebereich an Universitätskliniken und Landeskrankenhäusern konzipiert. Im Vergleich zum regulären TV-L bietet sie höhere Grundentgelte, verkürzte Stufenlaufzeiten sowie spezifische Zulagen. Eine weitere Besonderheit stellen die differenzierten Untergliederungen der Entgeltgruppen (z. B. KR 9a, 9b, 9c) dar, die unterschiedliche Qualifikationsniveaus und Tätigkeitsmerkmale abbilden.
- Wie viele Urlaubstage stehen Pflegekräften zu?Im TV-L KR beträgt der Urlaubsanspruch für Beschäftigte bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Für Beschäftigte in Wechselschichtdiensten besteht ein zusätzlicher Anspruch auf bis zu sieben Arbeitstage Zusatzurlaub, abhängig von der Anzahl der geleisteten Schichten. Zudem berechtigt Nachtarbeit zu weiterem Zusatzurlaub. Bei abweichenden Arbeitszeitmodellen wird der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig berechnet.
- Welche Arbeitszeit gilt im TV-L KR?Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen landesspezifischen Vorgaben und liegt zwischen 38,5 und 40 Stunden. Die Arbeit wird überwiegend im Schicht- oder Wechselschichtdienst erbracht. Bereitschaftsdienste werden gesondert vergütet; die für die Arbeitszeit anrechenbare Dauer variiert dabei abhängig von der tatsächlichen Arbeitsbelastung und liegt zwischen 60 und 100 Prozent.
- Wie erfolgt die Eingruppierung im TV-L KR?Die Eingruppierung im TV-L KR erfolgt auf Grundlage der in der KR-Tabelle definierten Tätigkeitsmerkmale. Maßgeblich sind dabei sowohl die formale Qualifikation als auch die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Beispielsweise werden examinierte Pflegefachkräfte in der Regel in die Entgeltgruppe KR 9a eingestuft; bei zusätzlicher Fachweiterbildung, etwa im Bereich Intensivpflege, erfolgt eine Höhergruppierung in KR 9b bzw. KR 9c. Stationsleitungen werden abhängig von der Größe der Station in die Entgeltgruppen KR 11a bis KR 12a eingruppiert.
- Was ist der Unterschied zwischen TV-L KR und TVöD-K?Der TV-L KR findet Anwendung auf Pflegekräfte an Universitätskliniken und Landeskrankenhäusern, während der TVöD-K für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern gilt. Die Eingruppierungsmerkmale sind weitgehend vergleichbar, unterscheiden sich jedoch in der Bezeichnung der Entgeltgruppen (KR-Tabelle versus P-Tabelle). Darüber hinaus bestehen Unterschiede in der Höhe der Jahressonderzahlung sowie einzelner Zulagen. Auch die regelmäßige Arbeitszeit kann je nach Bundesland variieren.