Stufenlaufzeiten im TVöD VKA und Bund
Nachfolgend finden Sie die Stufenlaufzeiten für den TVöD Bund und VKA.
Archiv
Aktuelle und ältere Entgelttabellen finden Sie hier:
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Entgeltgruppe E 1 Stufenlaufzeiten
- Stufe 1: existiert nicht
- Stufe 2: bei Einstellung
- Stufe 3: nach 4 Jahren in Stufe 2
- Stufe 4: nach 4 Jahren in Stufe 3
- Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
- Stufe 6: nach 4 Jahren in Stufe 5
Entgeltgruppen E 2 bis E 15 – Stufenlaufzeiten
- Stufe 1: bei Einstellung
- Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
- Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
- Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
- Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
- Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5
Einstufung bei Einstellung
- Neue Beschäftigte werden in der Regel in Stufe 1 eingestuft.
- Bei nachweisbarer einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr erfolgt die Eingruppierung ab der Entgeltgruppe E 2 in Stufe 2, bei mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in Stufe 3.
- Bei Neuverträgen beim gleichen Arbeitgeber können auch weitere vorherige Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden.
- §16 TVöD (Stufenlaufzeit)
- §17 TVöD (Eingruppierung und Stufenzuordnung)