Stufenlaufzeiten im TVöD VKA und Bund

Nachfolgend finden Sie die Stufenlaufzeiten für den TVöD Bund und VKA. 

Archiv

Aktuelle und ältere Entgelttabellen finden Sie hier:

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Entgeltgruppe E 1 Stufenlaufzeiten

  • Stufe 1: existiert nicht
  • Stufe 2: bei Einstellung
  • Stufe 3: nach 4 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 4 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 4 Jahren in Stufe 5

Entgeltgruppen E 2 bis E 15 – Stufenlaufzeiten

  • Stufe 1: bei Einstellung
  • Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5

Einstufung bei Einstellung

  • Neue Beschäftigte werden in der Regel in Stufe 1 eingestuft.
  • Bei nachweisbarer einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr erfolgt die Eingruppierung ab der Entgeltgruppe E 2 in Stufe 2, bei mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in Stufe 3.
  • Bei Neuverträgen beim gleichen Arbeitgeber können auch weitere vorherige Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden.
  • §16 TVöD (Stufenlaufzeit)
  • §17 TVöD (Eingruppierung und Stufenzuordnung)
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