Stufenlaufzeiten im TVöD SuE

Nachfolgend finden Sie die Stufenlaufzeiten für den TVöD SuE. 

Archiv

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Alle Entgeltgruppen

  • Stufe 1: Berufseinstieg
  • Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5

Einstufung bei Einstellung

Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt in Abhängigkeit von ihrer Qualifikation und den nachgewiesenen beruflichen Erfahrungszeiten. Liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor, wird die betreffende Person der Stufe 1 zugeordnet. Bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erfolgt die Einstufung in Stufe 2, während bei einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren eine Zuordnung zu Stufe 3 vorgenommen wird. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Umfang der Anrechnung der beruflichen Vorerfahrung eigenständig festzulegen. Demnach kann die Berufserfahrung vollständig, teilweise oder auch nicht berücksichtigt werden.

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