Stufenlaufzeiten im TVöD SuE
Nachfolgend finden Sie die Stufenlaufzeiten für den TVöD SuE.
Archiv
Hier finden Sie aktuelle und frühere Entgelttabellen. Hier geht's zu unserem Archiv »
Alle Entgeltgruppen
- Stufe 1: Berufseinstieg
- Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
- Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
- Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
- Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
- Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5
Einstufung bei Einstellung
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt in Abhängigkeit von ihrer Qualifikation und den nachgewiesenen beruflichen Erfahrungszeiten. Liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor, wird die betreffende Person der Stufe 1 zugeordnet. Bei einer nachgewiesenen Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erfolgt die Einstufung in Stufe 2, während bei einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren eine Zuordnung zu Stufe 3 vorgenommen wird. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Umfang der Anrechnung der beruflichen Vorerfahrung eigenständig festzulegen. Demnach kann die Berufserfahrung vollständig, teilweise oder auch nicht berücksichtigt werden.