Stufenlaufzeiten im TVöD-P

Nachfolgend finden Sie die Stufenlaufzeiten für den TVöD-P. 

Archiv

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Alle Entgeltgruppen

  • Stufe 1: Berufseinstieg
  • Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5

Einstufung bei Einstellung

Die Zuordnung der Beschäftigten zu den jeweiligen Stufen richtet sich nach ihrer Qualifikation sowie nach dem Umfang der vorhandenen beruflichen Erfahrung. Sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, erfolgt eine Einstufung in Stufe 1. Verfügt die beschäftigte Person über mindestens ein Jahr Berufserfahrung, wird sie Stufe 2 zugeordnet; bei einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren erfolgt die Einstufung in Stufe 3. Die Entscheidung über die Anrechnung der beruflichen Vorerfahrung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann festlegen, ob und in welchem Umfang die bisherigen Erfahrungen vollständig, anteilig oder gar nicht berücksichtigt werden.

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