Stufenlaufzeiten im TVöD-P

Nachfolgend finden Sie die Stufenlaufzeiten für den TVöD-P. 

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Was bedeutet die Stufenlaufzeit im TVöD-P?

Die Stufenlaufzeiten im TVöD-P regeln, wann Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsdienst automatisch in die nächste Erfahrungsstufe aufsteigen. Mit jeder höheren Stufe steigt auch das monatliche Tabellenentgelt.

Das Stufensystem soll die berufliche Erfahrung honorieren und sorgt dafür, dass Pflegekräfte mit zunehmender Berufsdauer ein höheres Gehalt erhalten. Die Regelungen gelten für Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Pflege (TVöD-P), beispielsweise in kommunalen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Universitätskliniken.

Wie funktionieren die Stufen im TVöD-P?

Der TVöD-P umfasst grundsätzlich sechs Erfahrungsstufen. Der Einstieg erfolgt abhängig von der beruflichen Erfahrung meist in Stufe 1, 2 oder 3.

Die regulären Stufenlaufzeiten betragen:

  • Stufe 1: Berufseinstieg
  • Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5

Einstufung bei Neueinstellung im TVöD Pflege

Bei einer Neueinstellung entscheidet der Arbeitgeber, in welcher Erfahrungsstufe eine Pflegekraft eingruppiert wird. Maßgeblich sind insbesondere:

  • einschlägige Berufserfahrung
  • vorherige Tätigkeiten im Pflegebereich
  • Fachweiterbildungen
  • Personalbedarf der Einrichtung

Ohne einschlägige Berufserfahrung erfolgt in der Regel die Zuordnung zu Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung ist häufig eine Einstufung in Stufe 2 möglich. Bei mehreren Jahren Berufserfahrung kann auch eine Zuordnung zu Stufe 3 erfolgen.

Kann Berufserfahrung angerechnet werden?

Ja. Frühere Tätigkeiten im Gesundheits- oder Pflegebereich können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Tätigkeit als examinierte Pflegefachkraft
  • Intensivpflege
  • OP-Dienst
  • Psychiatrische Pflege
  • Altenpflege
  • Tätigkeiten bei anderen öffentlichen oder kirchlichen Trägern

Die Entscheidung über die Anerkennung liegt jedoch beim Arbeitgeber.

Beispiel für einen Stufenaufstieg im TVöD-P

Eine Pflegefachkraft startet in der Entgeltgruppe P8 Stufe 2.

Der weitere Verlauf sieht typischerweise wie folgt aus:

  • nach 2 Jahren → Aufstieg in Stufe 3
  • nach weiteren 3 Jahren → Aufstieg in Stufe 4
  • nach weiteren 4 Jahren → Aufstieg in Stufe 5
  • nach weiteren 5 Jahren → Aufstieg in Stufe 6

Dadurch erhöht sich das monatliche Tabellenentgelt regelmäßig automatisch, ohne dass eine neue Bewerbung oder Höhergruppierung erforderlich ist.

Können Stufenlaufzeiten verkürzt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich. Dies kann beispielsweise erfolgen bei:

  • besonders guten Leistungen
  • Personalgewinnungsmaßnahmen
  • Fachkräftemangel
  • tariflichen Sonderregelungen

In der Praxis kommt dies vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich häufiger vor, da viele Einrichtungen qualifiziertes Personal gewinnen und halten möchten.

Unterschied zwischen Entgeltgruppe und Stufe

Viele Beschäftigte verwechseln Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.

Entgeltgruppe

Die Entgeltgruppe richtet sich nach:

  • Tätigkeit
  • Verantwortung
  • Qualifikation

Beispiele:

  • P7
  • P8
  • P9
  • P10

Erfahrungsstufe

Die Erfahrungsstufe richtet sich nach:

  • Berufserfahrung
  • Beschäftigungsdauer

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Gehalt mit jeder höheren Stufe an.

Häufige Fragen zu den Stufenlaufzeiten im TVöD-P

Wann steigt man im TVöD-P in die nächste Stufe auf?

Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach Ablauf der tariflich festgelegten Zeiten, sofern keine Unterbrechungen oder besonderen Regelungen vorliegen.

Kann man direkt in Stufe 3 eingestellt werden?

Ja. Bei ausreichender einschlägiger Berufserfahrung ist eine Einstellung in Stufe 3 möglich.

Gibt es Unterschiede zwischen Krankenhäusern und Pflegeheimen?

Ja. Nicht jede Einrichtung nutzt den TVöD-P. Manche Arbeitgeber wenden Haustarifverträge oder AVR-Regelungen an.

Wird Teilzeit bei den Stufenlaufzeiten berücksichtigt?

Ja. Teilzeitbeschäftigte durchlaufen die gleichen Stufenlaufzeiten wie Vollzeitkräfte.