TVöD VKA Gehaltsrechner 2025

Mit unserem TVöD Gehaltsrechner können Sie Ihr Gehalt als Beschäftigter in Kommunen und kommunalen Einrichtungen einfach und schnell berechnen. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen Tariferhöhungen und zeigt Ihnen detailliert alle Abzüge und Ihr Nettogehalt an.

  • Aktuelle Entgelttabellen 2025
  • Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
  • Mit Kirchensteuer und ZVK-Berechnung
  • Berücksichtigung von Teilzeit und Zulagen

TVöD VKA Entgelttabelle 2025

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TVöD VKA Gehaltsrechner 2025

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TVöD VKA

Tariftabellen gültig: April 2025 - April 2026

Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Gehaltssteigerung: 3% (ab 04/2025) und 2,8% (ab 05/2026).

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Häufig gestellte Fragen zum TVöD VKA

  • Wie wird das Gehalt nach TVöD VKA berechnet?Beim TVöD VKA besteht das Einkommen aus mehreren Bausteinen. Grundlage ist das Tabellenentgelt gemäß Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Hinzu kommen je nach Situation Zulagen, die Jahressonderzahlung sowie eventuell eine leistungsbezogene Prämie. Maßgeblich sind dabei Ihre Qualifikation, Ihre Tätigkeit und Ihre Berufserfahrung im kommunalen Dienst.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TVöD VKA?Der TVöD VKA gliedert sich in die Entgeltgruppen E1 bis E15Ü. Die Eingruppierung erfolgt auf Basis der kommunalen Tätigkeitsmerkmale und der erforderlichen Qualifikation. E1 bis E4 umfassen einfache Tätigkeiten, E5 bis E8 qualifizierte Tätigkeiten, E9 bis E12 höher qualifizierte Aufgaben und E13 bis E15Ü hochqualifizierte Positionen mit entsprechendem Studienabschluss.
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TVöD VKA?Das Stufensystem im kommunalen Bereich umfasst insgesamt sechs Stufen und richtet sich nach der Berufserfahrung. Der Einstieg erfolgt in Stufe 1. Der reguläre Aufstieg erfolgt nach festen Zeiträumen: in Stufe 2 nach einem Jahr, in Stufe 3 nach drei Jahren, in Stufe 4 nach sechs Jahren, in Stufe 5 nach zehn Jahren und in Stufe 6 nach 15 Jahren. Bei entsprechender Leistung ist auch ein vorzeitiger Stufenaufstieg möglich.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD VKA?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TVöD VKA richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Für die Entgeltgruppen E1 bis E8 beträgt sie 84,51 %, für E9a bis E12 80 % und für E13 bis E15Ü 50 % eines Monatsgehalts. Grundlage für die Berechnung ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
  • Welche Zulagen gibt es im TVöD VKA?Im TVöD VKA gibt es verschiedene Zulagen, die das Grundgehalt ergänzen können. Dazu zählen unter anderem der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder, Schichtzulagen, Zuschläge für besondere Erschwernisse sowie Überstundenzuschläge. Zusätzlich werden Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten gezahlt, etwa für Samstagsarbeit (0,64 € pro Stunde), Sonntagsarbeit (0,64 € pro Stunde), Feiertagsarbeit (1,28 € pro Stunde) und Nachtarbeit (1,28 € pro Stunde). Die genaue Höhe sowie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen sind im kommunalen Tarifvertrag geregelt.
  • Was ist die ZVK und wie hoch sind die Beiträge?Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) stellt die betriebliche Zusatzversorgung für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst dar. Die Höhe der Beiträge hängt von der jeweiligen Zusatzversorgungskasse ab. Üblich liegt der Arbeitnehmeranteil zwischen 1,41 % und 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Auch der Arbeitgeberanteil variiert je nach Kasse.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Im TVöD VKA haben Beschäftigte bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Für Auszubildende beträgt der Urlaubsanspruch 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei abweichender Wochenarbeitszeit wird der Urlaub anteilig berechnet.
  • Wie lange ist die Probezeit im TVöD VKA?Die reguläre Probezeit im TVöD VKA beträgt 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach richtet sich die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungsdauer: 1 Monat bis 1 Jahr, 2 Monate bis 5 Jahre, 3 Monate bis 8 Jahre, 4 Monate bis 10 Jahre, 5 Monate bis 12 Jahre und 6 Monate ab 12 Jahren.
  • Was ist der Unterschied zwischen TVöD VKA und TVöD Bund?Der TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte, der TVöD Bund für Mitarbeiter in Bundesbehörden. Die Tarifverträge unterscheiden sich in Eingruppierung, Zulagen, Jahressonderzahlung und teilweise beim Entgelt. Auch die Zusatzversorgung erfolgt über verschiedene Systeme: ZVK für Kommunen, VBL für den Bund
  • Wie werden Berufserfahrung und Vordienstzeiten angerechnet?Einschlägige Berufserfahrung aus früheren Arbeitsverhältnissen kann bei der Stufenzuordnung im TVöD VKA berücksichtigt werden. Besonders relevant sind Tätigkeiten in gleicher oder gleichwertiger Funktion. Erfahrungen bei anderen kommunalen Arbeitgebern werden in der Regel vollständig anerkannt. Die Berücksichtigung von Berufserfahrung bei privaten Arbeitgebern liegt im Ermessen des jeweiligen kommunalen Arbeitgebers.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

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