TV-L Gehaltsrechner 2025

Mit unserem TV-L Gehaltsrechner können Sie Ihr Gehalt als Beschäftigter im Landesdienst einfach und schnell berechnen. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen Tariferhöhungen und zeigt Ihnen detailliert alle Abzüge und Ihr Nettogehalt an.

  • Aktuelle Entgelttabellen 2025
  • Inklusive aller Steuern und Sozialabgaben
  • Mit Kirchensteuer und VBL-Berechnung
  • Berücksichtigung von Teilzeit und Zulagen

TV-L Entgelttabelle 2025

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TV-L Gehaltsrechner 2025

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TV-L

Tariftabellen gültig: Februar 2025 - Oktober 2025

Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Gehaltssteigerung: 3% (ab 04/2025) und 2,8% (ab 05/2026).

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Häufig gestellte Fragen zum TV-L

  • Wie wird das Gehalt nach TV-L berechnet?Das Gehalt nach TV-L setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Dem Grundgehalt (Tabellenentgelt) entsprechend Ihrer Entgeltgruppe (E1 bis E15) und Stufe, möglichen Zulagen (z.B. Familienzuschlag, strukturbedingte Zulagen), der Jahressonderzahlung und ggf. der Leistungszulage. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung im Landesdienst.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TV-L?Der TV-L umfasst die Entgeltgruppen E1 bis E15, wobei E15 die höchste Gruppe darstellt. Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen: E1 bis E4 für einfache Tätigkeiten, E5 bis E8 für qualifizierte Tätigkeiten, E9 bis E12 für höher qualifizierte Tätigkeiten und E13 bis E15 für hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechendem Studienabschluss. Zusätzlich gibt es in einigen Gruppen die Unterteilung in 'kleine' und 'große' Entgeltgruppen (z.B. E9a/E9b).
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TV-L?Das Stufensystem besteht aus 6 Stufen und basiert auf der Berufserfahrung. Stufe 1 ist die Einstiegsstufe. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 3 Jahren, Stufe 4 nach 6 Jahren, Stufe 5 nach 10 Jahren und Stufe 6 nach 15 Jahren. Bei entsprechender Leistung kann der Stufenaufstieg beschleunigt werden. Relevante Berufserfahrung kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TV-L?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TV-L beträgt für die Entgeltgruppen E1-E8 71,5%, E9-E11 60%, E12-E13 45% und E14-E15 35% eines Monatsgehalts. Die Berechnung erfolgt aus dem durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
  • Welche Zulagen gibt es im TV-L?Im TV-L gibt es verschiedene Zulagen: Strukturzulagen für bestimmte Entgeltgruppen, Funktionszulagen für besondere Aufgaben, Schichtzulagen, Erschwerniszulagen, Überstundenzuschläge sowie Zuschläge für Samstags- (0,64€/Std), Sonntags- (0,64€/Std), Feiertags- (1,28€/Std) und Nachtarbeit (1,28€/Std). Die genaue Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind im Tarifvertrag geregelt.
  • Was ist die VBL und wie hoch sind die Beiträge?Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Im Abrechnungsverband West beträgt der Arbeitnehmerbeitrag 1,81% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Arbeitgeber zahlt 6,45%. Im Abrechnungsverband Ost beträgt der AN-Beitrag 1,81%, der AG-Beitrag 2%.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Im TV-L haben Beschäftigte einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Für Auszubildende gelten 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit wird der Urlaub entsprechend umgerechnet. In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Regelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen.
  • Wie lange ist die Probezeit im TV-L?Die regelmäßige Probezeit im TV-L beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Nach der Probezeit staffelt sich die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungszeit: bis 1 Jahr 1 Monat, bis 5 Jahre 2 Monate, bis 8 Jahre 3 Monate, bis 10 Jahre 4 Monate, bis 12 Jahre 5 Monate, ab 12 Jahre 6 Monate.
  • Was ist der Unterschied zwischen TV-L und TVöD?Der TV-L gilt für Landesbeschäftigte, während der TVöD für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen gilt. Wesentliche Unterschiede bestehen in der Höhe der Entgelte, der Jahressonderzahlung (im TV-L niedriger) und teilweise in den Eingruppierungsmerkmalen. Auch die Arbeitszeit unterscheidet sich: Im TV-L gilt in den meisten Bundesländern eine 40-Stunden-Woche, im TVöD sind es 39 Stunden.
  • Wie werden Berufserfahrung und Vordienstzeiten angerechnet?Einschlägige Berufserfahrung aus vorherigen Arbeitsverhältnissen kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Förderlich ist eine Tätigkeit in gleicher oder gleichwertiger Funktion. Zeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern werden in der Regel voll anerkannt. Die Anerkennung von Zeiten bei privaten Arbeitgebern liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

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