TV-H Gehaltsrechner 2025

Mit unserem TV-H Gehaltsrechner können Sie Ihr Gehalt als Beschäftigte(r) im hessischen Landesdienst schnell und einfach ermitteln. Wir berücksichtigen dabei alle relevanten Faktoren: Hessen-Bonus (3%), aktuelle TariferhöhungenEntgeltgruppe, Stufe, VBL, Steuerklasse und Zulagen.

  • Aktuelle Entgelttabellen 2025
  • Inklusive Hessen-Bonus (3%)
  • Berücksichtigung von Kirchensteuer & VBL
  • Passend für Vollzeit und Teilzeit

TV-H Entgelttabelle 2025

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TV-H Gehaltsrechner 2025

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TV-Hessen

Tariftabellen gültig: Februar 2025 - Juli 2025

Hinweis: Neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Gehaltssteigerung: 3% (ab 04/2025) und 2,8% (ab 05/2026).

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Tariferhöhung Hessen 2024: Was ändert sich?

Im öffentlichen Dienst Hessen wurde für 2024 eine Tariferhöhung vereinbart, die sich direkt auf die TV-H Entgelttabelle 2025 auswirkt. Dabei bleibt der Hessen-Bonus in Höhe von 3% erhalten und wird auf das neue Tabellenentgelt aufgeschlagen. Auch die Gehälter Land Hessen in den unteren Entgeltgruppen profitieren überproportional von diesen Anpassungen.

Dank dieser Änderungen fällt die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in vielen Fällen höher aus, da sie auf dem durchschnittlichen Monatsentgelt basiert. Informieren Sie sich regelmäßig hier oder bei Ihrer Personalstelle über mögliche Nachverhandlungen und Tarifupdates.

Ausblick: TV-H 2025

Für 2025 stehen weitere Tarifrunden an, in denen möglicherweise erneute Anpassungen für Land Hessen beschlossen werden. Unser Rechner wird fortlaufend aktualisiert, sodass Sie jederzeit Ihr voraussichtliches Brutto- und Nettogehalt ermitteln können.

Behalten Sie unsere Seite im Blick, um alle Neuigkeiten zu TV-H 2025, möglichen Einmalzahlungen und Änderungen der Entgeltgruppen rechtzeitig zu erfahren. So bleiben Sie über Ihren Stufenaufstieg, Zulagen und die Tariferhöhung Hessen 2025 immer bestens informiert.

Häufig gestellte Fragen zum TV-H

  • Wie wird das Gehalt nach TV-H berechnet?Das Gehalt nach TV-H setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: Dem Grundgehalt (Tabellenentgelt) entsprechend Ihrer Entgeltgruppe (E1 bis E15) und Stufe, dem Hessen-Bonus (3%), möglichen Zulagen (z.B. Familienzuschlag, strukturbedingte Zulagen), der Jahressonderzahlung und ggf. der Leistungszulage. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung im hessischen Landesdienst.
  • Welche Entgeltgruppen gibt es im TV-H?Der TV-H umfasst die Entgeltgruppen E1 bis E15, wobei E15 die höchste Gruppe darstellt. Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen: E1 bis E4 für einfache Tätigkeiten, E5 bis E8 für qualifizierte Tätigkeiten, E9 bis E12 für höher qualifizierte Tätigkeiten und E13 bis E15 für hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechendem Studienabschluss. Zusätzlich gibt es in einigen Gruppen die Unterteilung in 'kleine' und 'große' Entgeltgruppen (z.B. E9a/E9b).
  • Wie funktioniert das Stufensystem im TV-H?Das Stufensystem besteht aus 6 Stufen und basiert auf der Berufserfahrung. Stufe 1 ist die Einstiegsstufe. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach: Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 3 Jahren, Stufe 4 nach 6 Jahren, Stufe 5 nach 10 Jahren und Stufe 6 nach 15 Jahren. Bei entsprechender Leistung kann der Stufenaufstieg beschleunigt werden. Relevante Berufserfahrung kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
  • Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TV-H?Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TV-H beträgt ein volles Monatsgehalt (100%) für alle Entgeltgruppen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum TV-L und TVöD. Die Berechnung erfolgt aus dem durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
  • Was ist der Hessen-Bonus und wie wird er berechnet?Der Hessen-Bonus ist ein zusätzlicher Festbetrag von 3% des Tabellenentgelts, den alle Beschäftigten im hessischen Landesdienst erhalten. Dieser Bonus wird monatlich mit dem Grundgehalt ausgezahlt und ist eine Besonderheit des TV-H, die es in anderen Landestarifverträgen nicht gibt. Er wird auch bei der Berechnung der Jahressonderzahlung berücksichtigt.
  • Welche Zulagen gibt es im TV-H?Im TV-H gibt es verschiedene Zulagen: Strukturzulagen für bestimmte Entgeltgruppen, Funktionszulagen für besondere Aufgaben, Schichtzulagen, Erschwerniszulagen, Überstundenzuschläge sowie Zuschläge für Samstags- (0,64€/Std), Sonntags- (0,64€/Std), Feiertags- (1,28€/Std) und Nachtarbeit (1,28€/Std). Die genaue Höhe und Anspruchsvoraussetzungen sind im Tarifvertrag geregelt.
  • Was ist die VBL und wie hoch sind die Beiträge?Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Im Abrechnungsverband West beträgt der Arbeitnehmerbeitrag 1,81% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Arbeitgeber zahlt 6,45%. Der Beitrag wird vom Grundentgelt plus Hessen-Bonus berechnet.
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?Im TV-H haben Beschäftigte einen Anspruch auf 31 Arbeitstage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (ein Tag mehr als im TV-L). Für Auszubildende gelten 29 Tage, für Beschäftigte unter 18 Jahren 27 Tage. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit wird der Urlaub entsprechend umgerechnet.
  • Wie lange ist die Probezeit im TV-H?Die regelmäßige Probezeit im TV-H beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Nach der Probezeit staffelt sich die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungszeit: bis 1 Jahr 1 Monat, bis 5 Jahre 2 Monate, bis 8 Jahre 3 Monate, bis 10 Jahre 4 Monate, bis 12 Jahre 5 Monate, ab 12 Jahre 6 Monate.
  • Was sind die Unterschiede zwischen TV-H und TV-L?Der TV-H weist einige Besonderheiten gegenüber dem TV-L auf: Den Hessen-Bonus von 3%, eine höhere Jahressonderzahlung (volles Monatsgehalt statt gestaffelter Beträge), einen zusätzlichen Urlaubstag (31 statt 30 Tage) und teilweise abweichende Eingruppierungsmerkmale. Diese Unterschiede machen den TV-H oft attraktiver als den TV-L anderer Bundesländer.

Stets aktuelle Berechnungen

Unsere Gehaltsrechner werden regelmäßig aktualisiert und an neue Tarifabschlüsse angepasst. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen Tarifverträge und steuerlichen Vorgaben. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Personalstelle oder eine zuständige Gewerkschaft.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Alle Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Personalverwaltung oder einen Steuerberater.

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